Judikatur VwGH / Verfahrensrecht: Zur Überprüfung mündlich verkündeter Erkenntnisse

Nach Einrichtung der Verwaltungsgerichte war die Frage offen, ob – so wie bei Entscheidungen der UVS – bereits gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes ein Rechtsmittel erhoben werden kann oder erst gegen dessen schriftliche Ausfertigung.

Mit Erkenntnis vom 15.12.2014, Ro 2014/04/0068, hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass auch gegen eine zunächst nur mündlich verkündete Entscheidung eines Verwaltungsgerichts eine ordentliche Revision zulässig ist. Die Bestimmung des § 29 VwGVG war nach Auffassung des VwGH analog zum früheren § 67g AVG zu verstehen. (Siehe dazu: Revision gegen mündlich verkündete Erkenntnisse ist zulässig, VfGH Beschwerde nicht)

In seinem Erkenntnis vom 23. 9. 2020, Ra 2019/14/0558, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt ausführlich die Frage behandelt, ob die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte allein an den bei der mündlichen Verkündung mitgeteilten Gründen (Verhandlungsniederschrift), oder (auch) an der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung zu messen ist.

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Corona-Krise: Diskussion um Sonderrechte für geimpfte und genesene Personen spitzt sich zu

Coronavirus

Seit europaweit Impfstoffe gegen das Corona-Virus zur Verfügung stehen, hat die Debatte über Sonderrechte für genesene und geimpfte Personen deutlich an Fahrt gewonnen.

Einführung von Immunitätspässen abgelehnt

Begonnen hatte die Diskussion bereits, als die ersten Personen von der Corona-Infektion genesen waren und sich die Frage stellte, ob genesene Personen denselben Einschränkungen der Bewegungsfreiheit unterliegen wie noch nicht erkrankte Personen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erteilte „Immunitätspässen“ im April letzten Jahres eine Absage, der deutsche Ethikrat im September 2020, wobei rund die Hälfte des Gremiums – unter bestimmtem Voraussetzungen eine stufenweise Einführung einer Immunitätsbescheinigung für sinnvoll hielt.

Bereits damals hatten Kritiker aber vor einer Spaltung der Gesellschaft gewarnt (Siehe dazu: Das Für und Wider eines Immunitätspasses)

Erstmals Begünstigungen für geimpfte und genesene Personen in deutscher Reiseverordnung

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Ethische Fragen einer Impfung gegen COVID-19

In einem Beitrag im Rechtspanorama der „Presse“ wird massive Kritik an der Stellungnahme der Bioethikkommission geübt, welche auch Überlegungen zu Grundrechtseinschränkungen enthält.

Die Autorin, welche u.a. als Expertin für die WHO tätig ist, bemängelt, dass die Stellungnahme der Bioethikkommission nicht ausreichend auf den Umstand hinweise, dass das Zulassungsverfahren für die Impfstoffe hinsichtlich Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit nicht den herkömmlichen Arzneimittelstandards entspreche. Dies sei im Dezember 2020 von der EU-Kommission auch so bestätigt worden. Der erste Pandemieimpfstoff sei daher vorerst nur für zwölf Monate unter der Bedingung zugelassen worden, dass bis Ende 2023 eine Wirksamkeits- und Sicherheitsstudie vorgelegt werde.

Ebenso lasse die Stellungnahme außer Betracht, dass als Langzeitfolge der Impfung gegen die Schweinegrippe im Jahr 2009 insbesondere Kinder an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt waren. (Siehe dazu: SG Koblenz bejaht Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung)

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Corona-Krise: Umstrittene rechtliche Besserstellung bei Impfung und “Freitestung“  

Coronavirus

Das neue Jahr bringt eine neue Phase der Pandemiebekämpfung: Geimpfte und getestete Personen sollen rechtlich bessergestellt werden als andere. Ob dies verfassungsrechtlich zulässig ist, ist umstritten. 

Atteste gelten nur 24 Stunden

Die von der Regierung angebotene Möglichkeit des „Freitestens“ für die Woche nach dem 18. Jänner dürfte angesichts der angekündigten Blockade der Opposition nicht realisiert werden. Der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller hatte diese Vorgangsweise laut einem Bericht auf orf-online als problematisch bezeichnet:  Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Aber er bietet nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Daher sei er ungeeignet, die Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen. Sollte die neuen Regelungen tatsächlich ein „Freitesten“ mit der Antigen-Methode vorsehen, wäre eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof laut Müller recht aussichtsreich – würde allerdings an der Sache nichts ändern, weil der VfGH schon vom Fristenlauf her erst nach der „Freitest-Woche“ entscheiden könnte. (Siehe dazu: Freitesten“ könnte verfassungswidrig sein)

Impfpflicht könnte verfassungskonform sein

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Hauptausschuss genehmigt COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

ÖVP, Grüne und SPÖ stellen mehrheitlich Einvernehmen über Weihnachtsregelungen her

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ das Einvernehmen über die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Änderungen der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung hergestellt. Damit können die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen anlässlich der erwartbaren Sozialkontakte zu den Weihnachtsfeiertagen am Samstag, dem 26. Dezember, in Kraft treten und sollen einen neuerlichen Anstieg der Zahl an Neuinfektionen verhindern.

Anschober: Maßnahmen wegen kontaktintensiven Feiertagen notwendig

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Dieselgate: EuGH bestätigt Unzulässigkeit der „Abschaltvorrichtungen“

Die Rechtfertigung der Hersteller, die Abschalteinrichtung verhindere den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors, wird verworfen.

Zulassungsbehörde kann Betriebsuntersagung oder -beschränkung aussprechen

In Österreich hatte das Oberlandesgericht Wien bereits im November 2019 festgestellt, auf Grund der in Dieselfahrzeugen eingebauten Abschalteinrichtungen bestehe latent die Gefahr, dass die Zulassungsbehörde eine Betriebsuntersagung oder -beschränkung verhänge, weil das Fahrzeug aufgrund der Abschalteinrichtung gegen die EU-Verordnung 715/2007/EG verstoße und so nicht dem genehmigten Typ entspricht. Und weiter: „Dass das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) dieses Thermofenster mit der Freigabe der Software nicht als unzulässige Abschalteinrichtung (…) eingestuft hat“, sei nebensächlich, denn ob eine Abschalteinrichtung unzulässig sei oder nicht, stelle eine Rechtsfrage dar, die von Gerichten zu prüfen ist. (Siehe dazu: „Dieselgate“ oder die Erosion in das Vertrauen staatlicher Einrichtungen)

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Europäische Union: Neues Sanktionsregime für Menschenrechtsverletzungen

Möglichkeiten zur Verhängung von Einreiseverboten oder zum Einfrieren von Vermögenswerten werden erweitert

Der Europäische Rat hat am 7. Dezember 2020 einen Beschluss und eine Verordnung über ein globales Sanktionssystem für Menschenrechtsverstöße angenommen. Durch die neuen Regelungen soll es erstmals möglich sein, Personen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich oder daran beteiligt sind und mit ihnen in Verbindung stehen, mit Sanktionen belegen zu können, egal wo diese Taten begangen worden sind. Bislang war dies nur für Verstöße in bestimmten Konfliktregionen aufgrund von Einzelmaßnahmen möglich. Die Sanktionen sind auf staatliche wie nichtstaatliche Akteure anwendbar.

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Hauptausschuss genehmigt COVID-19-Regelungen für Weihnachten (3. COVID-19-SchuMaV)

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die gelockerten COVID-19-Regelungen für Weihnachten genehmigt. Für die nächsten Tage bleiben zwar Treffen im privaten Wohnbereich auf nicht mehr als sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich minderjähriger Kinder begrenzt, eine Ausnahme gibt es davon allerdings zu Weihnachten am 24. und 25. Dezember. Am Weihnachts- und Christtag sind demnach Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten erlaubt. Die entsprechende 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ auf den Weg gebracht.

In seiner Erklärung über die aktuelle Corona-Lage in Österreich sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober, dass der rasante Anstieg der Zahl an Neuinfektionen an SARS-CoV-2 in Österreich durch den harten Lockdown tatsächlich gebremst werden konnte. Demnach ist laut Angaben des Gesundheitsministers der Reproduktionsfaktor von 1,3 auf 0,88 gesunken und die 7-Tages-Inzidenz von 600 auf 220 zurückgegangen. Das sei noch immer zu hoch, so der Minister, angestrebt werde ein Wert unter 100.

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Epidemiegesetz: Verfassungsrechtliche Bedenken des OGH gegen Zuständigkeitsbestimmung

Der Oberste Gerichtshof hegt verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 7 Abs. 1a (Sätze 2 bis 4) Epidemiegesetz wegen der Verletzung des Grundsatzes der Trennung von Justiz und Verwaltung und wegen des Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip (Beschluss vom 02.11.2020, 7 Ob 139/20x)

Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung, welche durch Erlassung eines Absonderungsbescheides erfolgte, entstanden beim Gerichtshof Bedenken gegen die Verfassungskonformität des § 7 Abs. 1a Epidemiegesetz.

Der Gerichtshof bezweifelt die Verfassungskonformität einer Zuständigkeit der Bezirksgerichte über Beschwerden gegen Absonderungsbescheide bzw. über die im Gesetz vorgesehenen Anträge auf Überprüfung der Zulässigkeit und Aufhebung der Freiheitsbeschränkung zu entscheiden.

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Judikatur VfGH / Sterbehilfe: Jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, ist verfassungswidrig

Zuletzt hatte sich der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2016 mit der Frage der Zulässigkeit der Sterbehilfe im Zusammenhang mit der versuchten Gründung eines Sterbehilfevereins auseinandergesetzt.

Das Verwaltungsgericht Wien hatte dessen Gründung untersagt. Dagegen wurde Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. In seiner Entscheidung vom 08.03.2016, E 1477/2015, sprach der Gerichtshof aus, die rechtliche Folgerung des Verwaltungsgerichtes Wien in der angefochtenen Entscheidung, dass dieser Vereinszweck gegen § 78 StGB verstößt, sei zutreffend. Schon deshalb – da der Vereinszweck offenbar zumindest teilweise gesetzwidrig ist – wurde die Bildung des Vereins zu Recht untersagt.

Weiters stellte der Gerichtshof fest, dass der der Versagung der Vereinsgründung zugrundeliegende § 78 StGB unter Bedachtnahme auf Art. 11 Abs. 2 EMRK nicht verfassungswidrig ist, da der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat, wenn er das generelle Verbot der Beihilfe zum Selbstmord als zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer als notwendig erachtet.

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