Die von den Regierungsparteien im parlamentarischen Gesundheitsausschuss beschlossenen Änderungen des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes schaffen die rechtliche Grundlage für die Einführung des „Grünen Passes“, definieren die Veranstaltungsregel neu und enthalten erstmals eine rechtliche Besserstellung von geimpften Personen.
Die Einführung des Grünen Passes soll an den Vorschlag der EU-Kommission für einen europaweiten „grünen digitalen Nachweis“ angelehnt werden, der den freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleisten soll. Das Dokument soll ab Mitte April alle Corona-Testergebnisse enthalten, ab Juni sollen dann auch die Impfungen aufgenommen werden.
„Veranstaltungsregel“ neu definiert
Das „digitale grüne Zertifikat“ soll auch negative Corona-Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen. Eine zentrale Datenbank ist nicht geplant.
Im Anlassfall hatte ein Tierschutzaktivist im Juni 2018 bei einer Veranstaltung zum Thema „Milch“ ein Kuhkostüm samt Kuhmaske getragen, um so auf sein Anliegen, die Bedingungen in der Milchproduktion, hinzuweisen. Weil er durch das Tragen des Kostüms samt Maske gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verstoßen habe, wurde gegen ihn eine Geldstrafe verhängt.
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„Digital Identity Alliance“ (Kürzel: ID2020) ist eine gemeinnützige Organisation mit dem Ziel, einfache Zugänge zu digitalen Identifikationsformen weltweit zu schaffen.