Corona-Krise: Erste Klagen gegen Impfverordnung in Deutschland

Während in Österreich ein Impfverordnung bis dato nicht erlassen wurde, hat der deutsche Gesundheitsminister die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bereits im Mitte Dezember unterzeichnet. Sie legt unter anderem fest, wer zuerst geimpft werden soll.

Priorisierung umstritten

Eine Priorisierung bei der Corona-Impfung wird damit begründet, dass entsprechende Vakzine bislang knapp sind und nicht jeder, der will, sofort geimpft werden kann. Der Gesundheitsminister stützt sich dabei auf die Verordnungsermächtigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Festgelegt wird darin, dass Bund und Länder den zunächst nur begrenzt vorhandenen Impfstoff in einer festgelegten Reihenfolge einsetzen sollen. Hochaltrige und besonders von schweren Infektionsverläufen gefährdete Personen stehen dabei ganz vorne auf der Liste – ebenso wie Pflegekräfte in Altenheimen.

Diese Priorisierung ist aber nicht unumstritten, insbesondere wird das Fehlen einer Härtefallregelung kritisiert. Mit sog. Eilanträgen wird bei den deutschen Verwaltungsgerichten bereits mit unterschiedlichen Begründung auf Vorreihung geklagt (Siehe dazu: Kein Anspruch auf unverzügliche Schutzimpfung)

Verordnung oder Gesetz?

Umstritten ist auch die Vorgangsweise der deutschen Bundesregierung, eine derart gravierende Entscheidung wie die Impfpriorisierung nicht durch ein Gesetz zu regeln, sondern lediglich durch eine Verordnung des Gesundheitsministers. Wesentlichen Regelungen der Corona-Impfverordnung fehle nach Auffassung von Staatsrechtlicher die „verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage“. Diese Vorschriften seien daher rechtswidrig und damit nichtig. (Siehe dazu: Staatsrechtler zerpflücken Corona-Impfverordnung der Regierung)

Im Vorfeld der Erlassung der Impfverordnung hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt, Impfen habe Grundrechtsrelevanz und sei daher nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts durch ein formelles Gesetz zu regeln.

Siehe dazu auch: Ärztkammer kritisiert Anschober für fehlende Impfverordnung

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