Corona-Krise: Verlängerung des Lockdowns bis 3. Februar 2021

Coronavirus

Mir der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-NotMV) wird nicht nur der Lockdown bis mindestens 3. Februar verlängert, sondern sind auch weitere Verschärfungen vorgesehen.

Der Mindestabstand wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind natürlich Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) wird verpflichtend u.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Kundenbereichen von Handelsbetrieben, in Märkten (indoor und outdoor) und beim Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Diese Verpflichtung gilt erst ab dem Alter von 14 Jahren.

Weiters werden wöchentliche Berufsgruppentestungen u.a. auch für Arbeitnehmer/innnen im Handel und im Dienstleistungsbereich, für Lehrer/innen und beim Parteienverkehr im öffentlichen Dienst vorgesehen.

Hier geht’s zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung …

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz: Hauptausschuss genehmigt Verlängerung des Lockdowns bis 3. Februar …

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