
Die gestern kundgemachte Lockerungsverordnung des Gesundheitsministers ermöglicht es Tourismus-, Gastronomie-, Sport und Freizeitbetrieben mit Einschränkungen wieder aufzusperren.
Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft ist. In der Gastronomie, nicht aber im Handel, kommt eine Registrierungspflicht ab 15 Minuten Aufenthalt. Die Ausgangsbeschränkungen fallen.
Bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellte ärztliche Bestätigungen über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion und Nachweise über neutralisierende Antikörper behalten für die jeweilige Dauer ihre Gültigkeit.
Der Verwaltungsgerichtshof hat Teile der Strafbestimmung des § 28 AuslBG beim Verfassungsgerichtshof angefochten.
Anlass des Urteils des Europäischen Gerichtshof waren Verkehrskontrollen in Italien. Es ging um die Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über die Verwendung von Kontrollgeräten (Fahrtenschreiber) im Straßenverkehr.
Ein vom
Der von der EU-Kommission vergangene Woche vorgelegte „Rechtsrahmen“ für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) enthält eine Liste an Technologien, die in Zukunft verboten werden sollen.
Eine Zeitspanne von 17 Monaten, die zwischen der mündlichen Verkündung einer Entscheidung und deren schriftlicher Ausfertigung liegt, widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen (VfGH 10.03.2021, E 2059/2020 ua).