Eine an Demenz und Parkinson erkrankte Heimbewohnerin durfte trotz dreier negativer Sars-CoV-2-Testbefunde ihr Zimmer nicht verlassen. Diese Freiheitsbeschränkung war laut Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) unzulässig.
Krankenanstalt handelte gegen Empfehlungen des Gesundheitsministeriums
Die Patienten war im April 2020 zu Hause gestürzt und hatte sich dabei eine Schienbeinkopffraktur zugezogen. Bei der Nachbetreuung in einer Krankenanstalt musste sie aufgrund von Corona eine zehntägige Isolation in einem Einzelzimmer durchmachen. Die Betroffene war bereits im Spital, in dem ihre Verletzung behandelt wurde, zweimal negativ getestet worden, auch ein dritter Corona-Test unmittelbar vor ihrer Aufnahme in der mit der weiteren Betreuung befassten Krankenanstalt fiel ebenfalls negativ aus.