EuGH / Judikatur (1): EU-Bürger müssen bei Reisen ein Ausweisdokument dabeihaben

Eine Einreise ohne Ausweisdokument darf aber nicht verwehrt werden.

EU-Bürger müssen bei Reisen in andere Mitgliedsstaaten ein Ausweisdokument mitführen. Eine solche Auflage verstoße nicht gegen das Recht auf Freizügigkeit. Ein gültiger Reisepass oder Ausweis erleichtere die mögliche Überprüfung der Identität von Personen, um festzustellen, ob sie ein Recht auf Freizügigkeit haben.

Auch von ihren eigenen Bürgern dürfen die Mitgliedsstaaten verlangen, ein Reisedokument vorzuzeigen. Eine Einreise ohne Pass oder Ausweis darf ihnen aber nicht verwehrt werden (Rechtssache C-35/20).

Strafen müssen verhältnismäßig sein

Das Urteil geht auf einen Fall zurück, bei dem ein finnischer Reisender bei einer Rundreise mit einem Vergnügungsboot die Seegrenze zwischen Finnland und Estland überquerte. Bei der Rückkehr im Hafen von Helsinki musste er daher durch eine Grenzkontrolle – er hatte aber keinen Pass oder Ausweis dabei, sondern nur einen Führerschein.

Der EuGH bestätigte nun, der Mann habe beim Übertritt der estnischen Seegrenze einen leichten Grenzverstoß begangen. Allerdings sei die von der Staatsanwaltschaft verlangte Strafe von rund 95.000 Euro unverhältnismäßig. Der EuGH befand zwar, dass eventuell verhängte Sanktionen wegen eines solchen Grenzverstoßes den Mitgliedsstaaten überlassen seien, diese müssten aber angemessen sein.

Hier geht’s zum Urteil in der Rs C-35/20 vom 06.10.2021 …

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