
Die Ernennung der neue Richter*innen durch die Wiener Landesregierung erfolgte mit Wirksamkeit 1. Juli 2022.
Die Landesregierung reagierte damit auf die Appelle der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes Wien in den jährlichen Tätigkeitsberichten. Dort war wiederholt eine rasche Nachbesetzung bzw. eine Aufstockung der richterlichen Planposten gefordert worden, um die Leistungsfähigkeit des Gerichtes im Hinblick auf Pensionierungen und die hohe Arbeitsbelastung zu gewährleisten.
Die Besetzungsverfahren wurden äußerst zügig durchgeführt. Vom Ende der Bewerbungsfrist am 31. Dezember 2021 bis zum Beschluss der Landesregierung am 17. Mai 2022 dauerte das gesamte Auswahlverfahren – eingeschlossen das „Vorauswahlverfahren“ des Amtes der Wiener Landesregierung gem. § 3 Abs. 4 VGWG – nicht einmal 5 Monate.
Mit dieser Novelle werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, ausdrücklich für unzulässig erklärt (z.B. die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupte Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen). Die §§ 58 und 102 KFG werden daher um diese unerwünschten Verhaltensweisen ergänzt und unter Strafe gestellt. 



Die zur Begutachtung ausgesendeten Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) sieht unter Bezugnahme auf den jüngsten