Polen: EuGH-Urteil wird trotz Ultimatums nicht umgesetzt

Die polnische Regierung ist weiterhin nicht bereit, die vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärte Disziplinarkammer sofort auszusetzen.

In einem Schreiben an die EU-Kommission stellt die polnische Regierung in Aussicht, die Disziplinarkammer im Rahmen einer zukünftigen Justizreform abschaffen zu wollen. Die Kommission hatte Warschau bis Montag dieser Zeit gegeben, um darzulegen, wie die Regierung ein Urteil und eine einstweilige Anordnung des EuGH zum polnischen Disziplinarrecht vollständig umsetzen werde. Ein Sprecher bestätigte am Dienstag den Eingang des Schreibens. „Wir analysieren die Antwort, bevor wir über weitere Schritte entscheiden“, sagte er. Alle Optionen blieben auf dem Tisch. Dazu gehört ein Antrag auf finanzielle Sanktionen beim EuGH.

Die EU-Kommission hatte stets auf einer vollen Aussetzung der Kammer bestanden, und der EuGH hat dies in einem weiteren Verfahren ausdrücklich angeordnet. Dagegen legte die Regierung Widerspruch ein, wie sie nun mitteilte. Offenbar um weitere Schritte der Kommission abzuwenden, die zu Strafzahlungen führen können, verwies die Regierung auf „Pläne zur Abschaffung der Disziplinarkammer in ihrer jetzigen Form im Rahmen der nächsten Phase der Justizreform, die noch in den kommenden Monaten beginnen soll“, ohne jedoch Details zu nennen.

Zugleich wiederholte sie ihre Behauptung, dass die „Ineffizienz des Systems der strafrechtlichen und disziplinarischen Verantwortlichkeit von Richtern seit vielen Jahren ein Problem der polnischen Justiz ist und ein Grund für das geringe Vertrauen in das polnische Gesellschaftssystem ist“.

Dazu den Beitrag auf faz.net lesen …

Hier geht’s zur EuGH-Entscheidung (Disziplinarkammer) …

Siehe dazu auch:  Wohin führt der Justiz-Streit in Europa?

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