Mit der heute in Kraft getretenen 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung wurde der Lockdown für Ungeimpfte ohne gültigen 2-G-Nachweis aufgehoben.
Alle anderen Maßnahmen bleiben allerdings weiterhin bestehen:
- FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
- allgemeine Sperrstunde um 22.00 Uhr,
- keine Nacht- und Stehgastronomie, weiterhin strenge Regeln für Zusammenkünfte,
- 2-G-Nachweis als Zutrittsberechtigung für Kundenbereiche
- Gastronomie
- Handel
- Freizeit & Kultureinrichtungen.
Stufenweise Lockerungen im Februar 2022