Lockdown für Ungeimpfte ab heute aufgehoben

Mit der heute in Kraft getretenen 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung wurde der Lockdown für Ungeimpfte ohne gültigen 2-G-Nachweis aufgehoben.

Alle anderen Maßnahmen bleiben allerdings weiterhin bestehen:

  • FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
  • allgemeine Sperrstunde um 22.00 Uhr,
  • keine Nacht- und Stehgastronomie, weiterhin strenge Regeln für Zusammenkünfte,
  • 2-G-Nachweis als Zutrittsberechtigung für Kundenbereiche
    • Gastronomie
    • Handel
    • Freizeit & Kultureinrichtungen.

Stufenweise Lockerungen im Februar 2022

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MAIFORUM 2022 – Save the Date!

Das 27. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 6. Mai 2022 (von 9.00 bis 14.00 Uhr) in Klagenfurt statt. Die Veranstaltung wird von den Standesvertretungen der VerwaltungsrichterInnen gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Kärnten organisiert. Das genaue Programm folgt in Kürze. Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos. Die …

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Judikatur VfGH / VfGG: Wiederaufnahme des Verfahrens bei Parteianträgen auf Normenkontrolle wird zulässig

Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung des § 34 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG), welche die Wiederaufnahme des Verfahrens bei Parteianträgen auf Normenkontrolle für unzulässig erklärt hat, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Rechtsstaatsprinzips als verfassungswidrig aufgehoben (G 229/2021 vom 15.12.2021).

Besondere Bedeutung der Normenkontrolle für individuellen Rechtsschutz

Der Gerichtshof sieht keine sachliche Rechtfertigung dafür, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zwar im Verfahren nach der ZPO vor den ordentlichen Gerichten vorzusehen, nicht aber auch im Verfahren vor dem VfGH, in dem subsidiär ebenfalls die ZPO anzuwenden ist, da das Rechtsschutzinteresse in allen Verfahren gleichartig ist.

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„Transparency International“: Österreich rutscht im Korruptionsindex weiter ab

Schon im „GRECO“ – Bericht für 2021 lag Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption. Auch nach dem gestern veröffentlichten Korruptionsindex von „Transparency International“ weist Österreich das schlechteste Ergebnis seit dem Jahr 2014 auf. Die Tendenz zeigt eindeutig nach unten.

Nur zwei von neunzehn „GRECO“-  Empfehlungen ungesetzt

Österreich hat seit dem Jahr 2017 (vierte Evaluierungsrunde) nur zwei der neunzehn „Greco“- Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt. So ist die Empfehlung bis heute nicht umgesetzt, die Personalsenate an den ordentlichen Gerichten und an den Verwaltungsgerichten mit der Auswahl auch der Präsidenten und Vizepräsidenten zu befassen und deren Vorschläge für das die Entscheidung fällende Exekutivgremium bindend zu machen.

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Landesverwaltungsgericht Salzburg wegen CoV überlastet

Die CoV-Vorschriften haben 2021 in ganz Salzburg eine Flut an Strafen und Beschwerden ausgelöst. Darunter sind zum Beispiel Maskenverweigerer oder Betriebe, die mehr Entschädigungen verlangen. Allein im vergangenen Jahr sind beim Salzburger Landesverwaltungsgericht 1.300 Verfahren durch Covid-19-Konflikte angefallen.

Die Beschwerden gegen Strafen kommen aus allen Bezirken und allen Lebensbereichen. Denn durch die Coronavirus-Maßnahmen gab es viele neue Vorschriften. Menschen legten Beschwerde ein, weil sie die Maskenpflicht nicht eingehalten hatten und bestraft wurden. Andere hielten sich nicht an Ausgangsbeschränkungen und führen deshalb ein Verfahren am Landesverwaltungsgericht.

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Impfpflichtgesetz und Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte beschlossen

Am Donnerstag stimmte auch im Nationalrat eine große Mehrheit für den Initiativantrag von ÖVP und Grünen, der nach Durchführung eines Expertenhearings im Gesundheitsausschuss in wesentlichen Punkten aber noch angepasst wurde. Die FPÖ übte bis zuletzt scharfe Kritik am Vorhaben und verlangte auch eine namentliche Abstimmung, die nach einer hitzigen Debatte bei 170 anwesenden Abgeordneten mit 137-Pro-Stimmen zu 33-Kontra-Stimmen ausging.

Neben den freiheitlichen MandatarInnen lehnten somit auch noch SPÖ-Abgeordneter Josef Muchitsch sowie die vier NEOS-Abgeordneten Fiona Fiedler, Stephanie Krisper, Gerald Loacker und Johannes Margreiter die COVID-19-Impfpflicht ab. Auf Basis eines Entschließungsantrags von ÖVP, Grünen und SPÖ wurde auch ein sogenanntes Anreiz- und Belohnungspaket beschlossen, das u.a. eine Impflotterie und Zuschüsse für Gemeinden bis zu 375 Mio. € enthält. Mehrheitliche Zustimmung fand zudem ein Abänderungsantrag zum COVID-19-Impfpflichtgesetz (COVID-19-IG), in dem das begleitende Monitoring noch einmal spezifiziert wurde.

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Impfpflichtgesetz: Verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen sollen Verwaltungsgerichte entlasten

Die überarbeitete Fassung des Impfpflichtgesetzes enthält u.a. Sonderbestimmungen für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Diese sind nach Auffassung der Bundesregierung zur „Regelung des Gegenstands“ im Sinne des Art. 136 Abs. 2 B-VG unbedingt erforderlich.

In § 13 des neuen Entwurfs ist ein Absehen von der Verhandlung vor den Verwaltungsgerichten, die Beiziehung von Amtsärzten und Epidemieärzten als Amtssachverständige und eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 24 Monate vorgesehen. Nach den Erläuterungen sind angesichts der zu erwartenden systematischen Versuche einer Unterlaufung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Massenverfahren die vorgesehenen Abweichungen geradezu geboten, um das Ziel des Gesundheitsschutzes nicht zu unterlaufen. Dazu wird auch auf die Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter im Begutachtungsverfahren verwiesen.

Absehen von der Verhandlung

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Überarbeitete Version des COVID-19-Impfpflichtgesetzes

Am Sonntag 16.01.2022 wurde die überarbeitete Version des COVID-19-Impfpflichtgesetzes präsentiert.

Damit soll der Initiativantrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (2173/A) abgeändert werden, der neben dem Ministerialsentwurf COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (164/ME) eingebracht wurde.

Am 17. Jänner beginnt der parlamentarische Prozess des überarbeiteten Entwurfs zum COVID-19-Impfpflichtgesetz. Dieser beinhaltet eine Behandlung im Gesundheitsausschuss des Nationalrates, die Abstimmung im Plenum des Nationalrates, das parlamentarische Verfahren im Bundesrat sowie Unterschriften durch den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler. Anschließend wird das beschlossene COVID-19-Impfpflichtgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.

Am Montag, 17. Jänner 2022, 14.00 Uhr wird das Hearing im Gesundheitsausschuss mit ExpertInnen über die geplante Corona-Impfpflicht öffentlich in der Mediathek des Parlaments live übertragen.

Ausnahme von der COVID-19-Impfpflicht

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Vorbereitung für Umsetzung der Impfpflicht angelaufen

Anfang Februar soll die Impfpflicht in Österreich starten. Auf die mit den Verstößen befassten regionalen Behörden und Landesverwaltungsgerichte kommt viel Arbeit zu. Sie sollen mehr Personal bekommen. In den Bundesländern ist die Vorbereitung dafür angelaufen.

Die Regierung rechnet damit, dass heuer 1,8 Millionen Strafverfügungen ausgestellt werden, es in der Folge zu 1,4 Millionen Verwaltungsstrafverfahren (nach Einsprüchen) bei den Bezirkshauptmannschaften und zu 100.000 Verfahren bei den Landesverwaltungsgerichten kommt – wobei diese Schätzungen in der „wirkungsorientierten Folgenabschätzung“ nach Meinung mancher Fachleute eher niedrig angesetzt sind.

In den nächsten Jahren (bis zum Ende der Befristung 31. Jänner 2024) sollten der Arbeitsanfall und damit auch die Kosten (laut Regierung rund 150 Mio. bis 2024) wieder deutlich zurückgehen.

Die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistratischen Bezirksämter in Wien sowie die Landesverwaltungsgerichte brauchen also vorübergehend mehr Personal – und in einigen Ländern bereitet man sich schon darauf vor, ergab ein APA-Rundruf.

Abstimmung mit Bezirkshauptmannschaften

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Justiz erwartet enormen Mehraufwand durch Impfpflicht

Auf die Justiz kommt mit der Impfpflicht ein „unglaublicher Aufwand” zu, den man ohne entsprechende Aufstockungen nicht bewältigen werde können, konstatiert Richterpräsidentin Sabine Matejka. Dies betrifft nicht nur die Verwaltungs‑, sondern auch die Höchstgerichte. VfGH und VwGH erwarten jeweils rund 13.000 Fälle mehr. Sie verlangen in der Begutachtung zum Impfpflicht-Gesetz zusätzliche Budgetmittel zur Bewältigung dieses enormen Arbeitsanfalls.

Der Impfpflicht-Entwurf geht für 2022 bis 2024 von insgesamt 133.000 zusätzlichen Gerichtsverfahren aus. Die Regierung beziffert die Mehrkosten für heuer mit rund 112,5 Mio. Euro (83,3 davon für Personal), in den Folgejahren mit 33,2 und 3,6 Mio. Mehrere Bundesländer und Verwaltungsgerichte haben in der Begutachtung aber deponiert, dass sie mit einem wesentlich höheren Arbeitsanfall und somit höheren Kosten rechnen.

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