Weitgehende Aufhebung der Corona-Maßnahmen ab 1. Juni

Ab 1. Juni treten bei den Corona-Maßnahmen wieder einige Änderungen in Kraft. Unter anderem fällt die Maskenpflicht in Supermärkten und Öffis. In Schulen gibt es keine PCR-Tests mehr.

Maskenpflicht nur in vulnerablen Gruppen

Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Maskenpflicht noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, Öffis und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Ab 1. Juni soll die FFP2-Maskenpflichtnun erst einmal für drei Monate „pausieren“. Eine Wiedereinführung bei steigenden Fallzahlen sei möglich, merkt das Gesundheitsministerium an, das die Wiedereinführung ab Herbst sogar als wahrscheinlich bezeichnet.

Bestehen bleibt die Pflicht nur in besonders „vulnerablen“ Settings: in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie im Rahmen von Gesundheitsdienstleistungen wie etwa in Arztpraxen. Zumindest gilt das für acht von neun Bundesländern.

Hier der Überblick:

  • keine Maskenpflicht
    • Im lebensnotwendigen Handel
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Maskenpflicht bleibt aufrecht in vulnerablen Settings
    • Krankenhäuser
    • Altenheime
    • Pflegeheime
    • Gesundheitsdienstleistungen
  • Wiedereinführung bei steigenden Fallzahlen möglich
  • Wiedereinführung ab Herbst wahrscheinlich

Wien bleibt strenger

Wien geht bei der Maskenpflicht wieder einen strengeren Weg. “Wir bleiben auf der konsequenten und sicheren Seite. Das Tragen der FFP2-Maske bleibt in Stadt Wien in öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken, Ordinationen und Spitälern aufrecht”, so Bürgermeister Michael Ludwig.

Die konkreten Schlüsse daraus: Wien lässt in den Supermärkten zwar die Masken fallen, behält sie entgegen der Vorgabe des Bundes aber in den Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln bei. Zug- und Busreisende aus dem Rest des Landes müssen beim Passieren der Stadtgrenze somit Mund und Nase mit FFP2-Schutz bedenken. Die Öffis seien nun einmal das Setting, wo sich Menschen am dichtesten drängten, lautet das Argument: Als fünftgrößte Stadt der EU spiele Wien in einer anderen Liga als der Rest der Republik und stehe im Gleichklang mit anderen Metropolen wie Berlin, Madrid oder Rom.

Die Aufhebung der Maskenpflicht in den Öffis sei bei den Beratungen mit der Bundesregierung nie ein Thema gewesen, fügt man im Wiener Rathaus an, man habe davon wie alle Bürger erst via Pressekonferenz erfahren. Das Gleiche gelte für das Aus der vorgeschriebenen PCR-Tests an Schulen, zuletzt einer pro Woche. Auch da hätte Wien gerne bis Ende des Schuljahres weitergemacht, heißt es aus Hackers Büro, doch dies sei gegen die Vorgabe des Bildungsministeriums nicht möglich.

Hier geht’s zur 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung vom 30.05.2022 …

Hier geht’s zur Änderung der 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung vom 31.05.2022 …

Hier geht’s zum Beitrag im Standard …

Hier geht’s zum Homepage des Gesundheitsministeriums …

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