Corona-Maßnahmen: Deutsches Bundesverfassungsgericht billigt „Pflege“-Impfpflicht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

Während im deutschen Bundestag die Einführung einer allgemeinen Coronaimpfpflicht keine Mehrheit gefunden hat, hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verkündet: Das Gericht hat die Pflege-Impfpflicht bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes zurückgewiesen.

Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. Der Schutz dieser vulnerablen Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter.

Hier geht’s zur Presseaussendung des Bundesverfassungsgerichts …

Siehe dazu auch: Verfassungsgerichtshof weist Anträge gegen „Impfpflicht“ aus formalen Gründen zurück

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