COVID-19-Impfpflicht bleibt bis Ende August 2022 ausgesetzt

Der Hauptausschuss stimmte der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers (172/HA) heute ohne die Stimmen der SPÖ zu. Konkret werden die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19, die geltenden Ausnahmen und das digitale Ausnahmenmanagement sowie die Strafen bei Verstoß bis 31. August 2022 weiterhin nicht angewendet.

Rauch: Scharfstellen der Impfpflicht derzeit nicht geboten

Die Impfpflichtkommission sei in ihrem zweiten Bericht wenig überraschend zur selben Schlussfolgerung wie beim ersten Bericht gekommen, weil sich die epidemiologische Lage nicht verändert habe, berichtete Gesundheitsminister Johannes Rauch. Aufgrund der Infektionslage sei ein Scharfstellen der Impfpflicht derzeit nicht geboten, laute die Einschätzung der Kommission. Gleichzeitig müssten aber Vorbereitungen für den Herbst getroffen werden, was mit dem Variantenmanagementplan passiere. Der Minister kündigte zudem wohnortnahe Aufklärungs- und Impfangebote ab Ende August an, um die Menschen von der Impfung zu überzeugen.

Ralph Schallmeiner (Grüne) betonte, man bringe das Gesetz so zur Anwendung, wie es geschrieben wurde, und zwar flexibel. Wenn die Impfpflichtkommission, die zentraler Bestandteil des Gesetzes sei, zu dem Schluss komme, dass die Impfpflicht derzeit nicht scharfgestellt werden sollte, folge man der Empfehlung natürlich. Auch Nikolaus Scherak (NEOS) zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz in seiner flexiblen Anwendung sinnvoll sei. Er sprach sich für mehr Maßnahmen zur Überzeugung der Bevölkerung aus.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) äußerte ebenfalls Zustimmung zur weiteren Aussetzung der Impfpflicht. Für sie ist es aber an der Zeit, das Impfpflichtgesetz generell abzuschaffen. Die Impfpflicht sei nicht mehr zeitgemäß und nicht verhältnismäßig, meinte sie. Man solle den Menschen die Entscheidung über eine Impfung selbst überlassen, so Belakowitsch.

Hier geht’s zur Änderung der Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung im BGBl II 2022/198 vom 25.05.2022 …

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz …

Hier geht’s zum Zweiter Bericht zum begleitenden Monitoring der Impfpflicht gegen COVID-19 (PDF, 301 KB)

Teilen mit: