GLOBAL 2000 und von Klimakrise Betroffene fordern Recht auf saubere Energie
Die Umweltschutzorganisation Global 2000 und Umweltschützerinnen und Umweltschützer haben beim Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof eine „Klimaklage“ eingebracht. Ziel ist die Erlassung einer Verordnung, die den Verkauf von Kohle, Heizöl und fossiler Treibstoffe gestaffelt bis 2040 verbietet.
Antrag als unzulässig zurückgewiesen
Die Beschwerdeführer hatten beim Wirtschaftsministerium beantragt, dieses möge eine Verordnung gem. § 69 GewO erlassen, welche zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben und Gesundheit von Menschen durch die Klimakrise und zur Vermeidung von Belastungen der Umwelt durch die Klimakrise den Verkauf der Produkte, die durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung (i.e. das Verbrennen und die dadurch entstehende Emission von Treibhausgasen) die Klimakrise herbeiführen (i.e. fossile Brenn- und Treibstoffe), zukünftig verbietet. Dieser Antrag wurde vom Ministerium wegen Unzuständigkeit als unzulässig zurückgewiesen, die dagegen erhobene Beschwerde hat das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 25.04.2022 (VGW-101/053/13231/2021 u.a.) abgewiesen.
Verweis auf EGMR-Rechtsprechung