Am 8. Oktober 2010 hat die Europäische Kommission ihre Initiative für eine Verbesserung der Rechtssetzung auf europäischer Ebene vorgestellt. Neben anderen Ansatzpunkten soll ein wichtiges Instrument dieses neuen Konzepts die sogenannte Ex-post-Evaluierung von Rechtsvorschriften werden.
Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat beim Verfasungsgerichtshof den Antrag gestellt, § 66 Abs. 1 zweiter Satz StVO als verfassungswidrig aufzuheben.