Kleines Land, große Verwaltung

Der Abbau von Doppelgleisigkeiten unter der aktuellen Regierung ist nicht zu erwarten.

Bundesstaatsreformen kamen in Österreich nie gut an, geschweige denn durch – Deshalb konzentriert sich die Regierung auf viele kleine Schritte – Doch auch hier geht laut Experten nicht viel weiter.

Quelle: derStandard.at

Faymanns Skepsis kommt nicht von ungefähr. Er selbst hat vor mehr als einem Jahr einen Gesetzesentwurf vorgelegt, dessen Umsetzung die Verwaltungsgerichtsbarkeit völlig umkrempeln würde. Eine Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Bescheid würde damit automatisch bei den neuen Landesverwaltungsgerichten landen. Derzeit geht – beispielsweise im Baurecht – der Instanzenzug vom Bürgermeister über den Gemeinderat zur Landesregierung.

Je nach Materie sind die Zuständigkeiten unterschiedlich geregelt, was sich mit der Reform ändern würde: Alle Berufungen würden zu den Landesgerichten wandern, neben den Unabhängigen Verwaltungssenaten auch 112 Sonderbehörden wie der Agrarsenat, die Disziplinarkommissionen diverser Ständekammern (Ärzte, Anwälte, Architekten), die Datenschutz- oder die Energie-Control-Kommission abgeschafft. Zudem soll sich ein für ganz Österreich zuständiges Verwaltungsgericht der dem Bund zugeordneten Materien annehmen. Neben der Streichung von Behörden soll die Landesverwaltung durch den Wegfall der Berufungsinstanz deutlich entlastet werden.

Doch wie schon in den 1990er-Jahren droht der Vorstoß neuerlich zu versanden. Widerstände aus mehreren Ecken, höhere Kosten zur Einrichtung der neuen Instanz und zahlreiche Partikularinteressen haben jeglichen Fortschritt bisher verhindert. „Heraus käme ein kostspieliger Moloch von Bundesverwaltungsgericht mit unzähligen Richtern und Senaten, die über unterschiedlichste Spezialmaterien entscheiden müssten“, kritisiert Gerhard Benn-Ibler, Präsident der Rechtsanwälte, Faymanns Bereinigungspläne. Der Experte Walter Schwartz hält aus anderen Gründen nichts von Verwaltungsgerichten: Die in seinen Augen „effizienten Verwaltungsbehörden“ würden vom „Schlendrian der Gerichte infiziert“.

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