Die Gewerkschaft der Wiener Gemeindebediensteten warnt vor einer drohenden Überlastung des UVS-Wien.
Am 29.4.2011 wurde im Nationalrat das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 beschlossen. Dieses überträgt in § 9 Abs. 1a FPG den Unabhängigen Verwaltungssenaten die Zuständigkeit für Berufungen gegen Rückführungsentscheidungen. Das bedeutet, dass ab 1.7.2011 sämtliche von Rückführungsentscheidungen betroffene Fremde Berufung an den UVS erheben können.
In einem dramatischen Appell weist die Vorsitzende des Dienststellenausschusses des UVS Wien, Maria Rotter, darauf hin, dass allein aus dieser neuen Zuständigkeit auf Grundlage der Zahlen der Bundespolizeidirektion Wien aus 2010 mit einer Verfünffachung fremdenrechtlichen Verfahren des UVS Wien zu rechnen sei. Hinzu kämen auch noch bisher von der Sicherheitsdirektion zu entscheidende Verfahren, vorab gleich ein „Paket“ bereits bei der Sicherheitsdirektion anhängiger, nunmehr vom UVS zu entscheidender Akten (kolportierter Maßen in der Höhe eines Jahreseinlaufs).
Aufgrund des neu geschaffenen § 55a FPG werde der UVS als Berufungsbehörde über Fristsetzungen für die freiwillige Ausreise nach einer asylrechtlichen Entscheidung eingerichtet. Nach Abs. 4 leg.cit. habe der UVS innerhalb von nur zwei Tagen über die aufschiebende Wirkung, und innerhalb einer Frist von nur einer Woche über das Rechtsmittel selbst zu entscheiden.
Hinsichtlich der Schubhaftprüfung durch den UVS habe ab 1.7.2011 bereits nach vier Monaten die erste amtswegige Prüfung stattzufinden; darüber hinaus sehe das FrÄG 2011 Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Fremden vor, die von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen betroffen sind. Dadurch sei mit einer erhöhten Rechtsmittel- bzw. Beschwerdequote zu rechnen.
Beim UVS Wien seien bereits in den ersten vier Monaten des Jahres 2011 um 710 Verfahren mehr anhängig geworden, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Schon der bisherige Einlauf habe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UVS Wien an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht; insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Verwaltungspersonal sei die Situation bekannter Maßen besonders angespannt.
„Die auf den UVS Wien zusätzlich zukommenden Aufgaben sind mit dem vorhandenen Personal (UVS-Richtern und Verwaltungsbediensteten) nicht zu bewältigen!“