Fremdenrecht: Österreichisches Parlament reagiert auf EU-Grundrechtscharta

Der Innenausschuss hat einen umfangreichen Entwurf für das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 beschlossen. In diesem Entwurf ist vorgesehen, dass die Zuständigkeit für Berufungen gegen Rückkehrentscheidungen auf die Unabhängigen Verwaltungssenate übergehen soll.

Österreich hat die sogenannte Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) bisher nicht in nationales Recht umgesetzt, die Frist dafür ist am 23.12.2010 ausgelaufen. Durch diese Richtlinie soll gewährleisten werden, dass der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Wege eines transparenten und fairen Verfahrens unter Einhaltung verbindlicher Mindeststandards beendet wird.

Aus Sicht der UVS-Vereinigung war daher fraglich, inwieweit in Österreich in diesem Bereich ein Rechtsschutz durch Gerichte im Sinne des Art 47 der Grundrechtscharta sichergestellt werden kann.

Nunmehr hat der Innenausschuss einen umfangreichen Entwurf für das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 beschlossen. In diesem Entwurf ist vorgesehen, dass die Zuständigkeit für Berufungen gegen Rückkehrentscheidungen auf die Unabhängigen Verwaltungssenate übergehen soll.

Teilen mit: