Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013: Änderungen bereits in Kraft!

Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013 wurde  nicht nur das VwGVG erlassen, sondern sind auch zahlreiche andere Gesetzesänderungen erfolgt. Einige Änderungen traten bereits mit Ablauf Februar 2013 in Kraft.

Insbesondere erfolgten Abänderungen von Bestimmungen des EGVG, des AVG, des VStG, des VVG und des ZustellG, welche bereits mit 1. März 2013 in Geltung stehen:

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Vorarlberg: Landesverwaltungsgericht nimmt ab 1. Jänner 2014 seine Arbeit auf

Am Vortag hatte sich der Konsens bereits abgezeichnet, gestern stimmten alle vier Landtagsparteien geschlossen für das neue Landesverwaltungsgericht.

von Andreas Dünser, VN

Der neue Gerichtshof wird damit ab 1. Jänner 2014 seine Arbeit aufnehmen – und, kraft Definition, über Beschwerden der Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden im Land entscheiden. „Das ist ein rechtsstaatlicher und föderaler Fortschritt“, freute sich Landesrätin Bernadette Mennel gestern, stellvertretend auch für andere Politiker.

„Nicht mehr nach Wien“

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Noch 300 Tage und viele ungelöste Probleme – ein Mängelkatalog

Die neuen Verwaltungsgerichte werden mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Das sind noch 300 Tage.

Während für das Bundesverwaltungsgericht und das Finanzgericht die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, alle Richterinnen und Richter bereits ernannt (oder ex lege übergeleitet) wurden, das Dienst- und Besoldungsrecht der RichterInnen beschlossen ist, die Gerichtsgebäude bereits fertiggestellt , die neuen Tätigkeitsfelder erhoben, das neue Verfahrensrecht und neue Arbeitsabläufe diskutiert werden, zeigen sich die Bundesländer mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichte auf Länderebene mehr oder weniger überfordert.

Hier ein – keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebender – Mängelkatalog:

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Vorarlberg: Grünes Licht für ein Gericht

Landeshauptmann Wallner (l.), FPÖ-Chef Egger: Doch noch Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht.
Landeshauptmann Wallner (l.), FPÖ-Chef Egger: Doch noch Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht.

Die Opposition, die zuvor vergebens auf die Pragmatisierung der neuen Richter gedrängt hatte, gibt die politische Gegenwehr auf. Und warum?

Weil, wie Grünen-Chef Johannes Rauch sagt, zwei wesentliche Verbesserungen vorgenommen worden seien, die die Unabhängigkeit des neuen Gerichts nun doch sicherstellen würden.

von Andreas Dünser, Vorarlberger Nachrichten

Doch breite Mehrheit im Landtag für Landesverwaltungsgericht. Gefahr droht aus Wien.

Bis zuletzt umstritten, gibt es nun doch einen Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht – im Landtag werden ÖVP, FPÖ und Grüne heute das entsprechende Gesetz beschließen. Dabei hatte sich die Opposition lange um die Unabhängigkeit des neuen Gerichtshofs gesorgt – der ja ab Jänner 2014 den bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ersetzen soll, angereichert mit neuen Kompetenzen.

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Vorarlberg: Angst um Kompetenzen

Der Landtag wird am Mittwoch das Gesetz zur Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichtes beschließen. Föderalisten warnen jedoch davor, dass der Bund den neuen Gerichten Kompetenzen wegnehmen wolle. Auch LH Markus Wallner ist besorgt

Mit den Landesverwaltungsgerichten werden die Länder zum ersten Mal an der Ausübung der Staatsgewalt der Gerichtsbarkeit beteiligt. Jedoch gibt es eine ellenlange Liste von Materien und Verwaltungsverfahren, bei denen sich Bundesministerien wünschen, dass die Landesverwaltungsgerichte nicht zuständig sind, führt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) aus. Betroffen seien nahezu alle Bereiche – von Schule über Verkehr bis hin zur Wirtschaft. Die Bundesseite lasse beim Versuch, die Landesverwaltungsgerichte von Anfang an auszuhöhlen, kaum einen Bereich aus, so Wallner.

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Verwaltungsrichter in Tirol angelobt

Mag. Johannes Tratter, Dr. Christoph Purtscher, Dr. Johannes Pezzei(v.l.n.r)

Am 4. März wurde die Angelobung durch den designierten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Dr. Christoph Purtscher, durchgeführt

Die Tiroler Landesregierung hat am 19. Februar die Ernennung sämtlicher Mitglieder des UVS-Tirol zu Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgericht Tirol beschlossen (VUVS-online hat berichtet).

Am 4. März wurde nunmehr im Beisein des für Personalfragen zuständigen Landesrats Mag. Johannes Tratter und von Dr. Johannes Pezzei, Vorstand der Abteilung Organisation und Personal beim Amt der Tiroler Landesregierung, die Angelobung durch den designierten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Dr. Christoph Purtscher, durchgeführt und die Ernennungsdekrete überreicht. Die Bestellung wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 ausgesprochen.

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Kärnten: Verwaltungsrichterbestellung vor Landtagswahl

Obwohl das Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetz für die Ersternennungen eine Frist bis 31. März 2013 vorgesehen hatte, ernannte die Kärntner Landesregierung bereits mit Beschluss vom 25. Februar 2013 alle Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Kärnten zu Richterinnen und Richtern des zukünftigen Kärntner Landesverwaltungsgericht. Damit hat auch das Bundesland Kärnten die in der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle für die Ersternennungen vorgesehene Fristende …

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Zertifizierung von Deutsch-Integrationskursen ist hoheitlicher Akt, der Integrationsfonds aber keine Behörde

In seinem Urteil vom 12.12.2012 (G 75/12) hat sich der Verfassungsgerichtshof mit der Frage auseinander gesetzt, unter welchen Voraussetzungen eine Integrationsvereinbarung erfüllt wird. Der Gerichtshof gelangte zu dem Schluss, dass es sich bei dieser Vereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt.

Wer als Zuwanderer einen zertifizierten Kurs besucht, erfüllt diese Vereinbarung. Wer aber einen Kurs absolviert, dem die Zertifizierung entzogen wurde, tut es nicht.

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Erschüttert Luxemburger Entscheidung Grundrechtssystem in Europa?

EuGH forciert die direkte Anwendung der Grundrechtscharta – ohne Rücksicht auf entgegenstehendes nationales (Verfassungs) Recht

In einem richtungsweisenden Urteil vom 26. Februar 2013 ( Rechtssache C-617/10) hat sich der Europäische Gerichtshof ausführlich mit der Frage der direkten Anwendbarkeit von Bestimmungen der Europäischen Grundrechtscharta durch Gerichte auseinandergesetzt.

Der EuGH hat in diesem Urteil festgehalten, dass ein nationales Gericht, das einen Widerspruch von nationalem Recht zur GRC ortet, „gehalten (sei), für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede (. . .) entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste“.

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VfGH: Zweifel an internen Bankregeln

Vgfh2Eine  UVS-Entscheidung könnte weiterreichende Folgen haben – nämlich die Aufhebung dieser Bestimmungen im WAG (§35) wegen Verfassungswidrigkeiten.

Renate Graber, Der Standard

Die Verfassungsrichter prüfen Bestimmungen zu internen Regeln in Banken. Ausgelöst hat das Ex-Raiffeisen-Bankchef Ludwig Scharinger, nachdem er zu 9000 Euro Verwaltungsstrafe verdonnert worden war.

Wien – Der Ex-Chef der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich (RLB OÖ), Ludwig Scharinger, hat Ende 2011 eine Verwaltungsstrafe über 9000 Euro ausgefasst. Grund: Die Bank hatte zuvor interne Leitlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten innerhalb des Instituts nicht angewendet, Scharinger als Chef war dafür verantwortlich. Das hat damals der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) rechtskräftig entschieden; und damit im Wesentlichen einen Strafbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) bestätigt.

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