Verwaltungsgerichte: Den Grünen kommt beim Organisations- und Dienstrecht besondere Umsetzungsverantwortung zu

Die Grünen begrüßen die Einführung der Verwaltungsgerichte. Damit kann jede behördliche Entscheidung durch die (rechtlich) Betroffenen einer gerichtlichen Kontrolle zugeführt werden.

Daniela Musiol

Hoffnung auf den Schultern der RichterInnen

Das Projekt lebt von der Annahme, dass RichterInnen rechtskonformer entscheiden als die weisungsgebundene BeamtInnen. Das Projekt steht und fällt daher mit der tatsächlichen Unabhängigkeit der RichterInnen. Sie soll durch Regeln zu Bestellung, Bestellungserfordernissen, Dienst- und Organisationsrecht erreicht werden. Ab 1. Jänner 2014 sollen die neuen Verwaltungsgerichte arbeiten. Es wird in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht und auf Bundesebene zwei Bundesverwaltungsgerichte geben.

Auf Länderebene kommt den Grünen beim Organisations- und Dienstrecht – insbesondere in den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung OÖ und Wien – besondere Umsetzungsverantwortung zu.

Förderung der Unabhängigkeit der VerwaltungsrichterInnen

Die Unabhängigkeit der VerwaltungsrichterInnen war ein gemeinsames Anliegen aller Oppositionsparteien. Zum einen wird nun schon in der Verfassung festgeschrieben, dass die Personalsenate (gewählt von den Vollversammlungen der Bundesverwaltungsgerichte), welche die Dreiervorschläge an die Politik machen, aus zumindest 7 Personen (inkl PräsidentIn und VizepräsdentIn) bestehen müssen. Zum anderen wurde mittels Entschließung sichergestellt, dass auch die Bestellungen für die Übergangsphase (erstmalige Bestellungen) transparent von statten gehen und die Regelungen von Bund und Ländern möglichst einheitlich sind.

Daniela Musiol ist grüne Abgeordnete zum Nationalrat, Sprecherin für Familie und Verfassung

weiterlesen auf gruene.at …

Teilen mit: