Verwaltungsgericht Wien: „Richter nicht unabhängig“

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ortet Verfassungswidrigkeit

Knapp vor der geplanten Beschlussfassung zur gesetzlichen Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichts für Wien meldet Wolfgang Gerstl, Verfassungssprecher der ÖVP im Nationalrat, massive Bedenken gegen das rot-grüne Konzept an: Gerstl hält den Entwurf, der am Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll, für verfassungswidrig.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 10.12.2012)

Zwar sei der Tätigkeitsbereich der Rechtspfleger gegenüber früheren Planungen beschränkt worden – und damit Bedenken unter anderem der ÖVP Rechnung getragen worden. Aber, so Gerstl zur „Presse“ weiter: „Die Zusammensetzung des Geschäftsverteilungssenats bleibt unserer Meinung nach verfassungswidrig.“ Der Senat solle nämlich aus vier Mitgliedern bestehen, von denen zwei von der Landesregierung bestellt würden; darunter sei der Präsident, der bei Stimmengleichheit ein Dirimierungsrecht habe.

„Somit ist immer eine Mehrheit der politisch bestellten Amtsträger gesichert.“ Dies sei mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine unabhängige Gerichtsbarkeit unvereinbar und laufe den Zielen der Reform zuwider, kritisiert Gerstl.

„Diese Vorlage bedeutet, dass wir in Wien keine unabhängigen Richter garantieren können, weil politisch entschieden werden kann, welcher Richter für welchen Fall zuständig wird.“ Die Regelung werde einer Prüfung durch das Verfassungsgericht nicht standhalten.

diePresse.com …

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