Nationalrat: Bundesverwaltungsgericht nimmt Gestalt an

 Der Nationalrat  schuf heute die  organisatorische Basis für das Bundesverwaltungsgericht.

Das entsprechenden Gesetz wurde einstimmig angenommen. Gestern wurde eine diesbezügliche Basis für das Bundesfinanzgericht gelegt.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) hob hervor, dass das vorliegende Organisationsgesetz ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit sei. Wittmann zufolge wird das Bundesverwaltungsgericht pro Jahr rund 33.000 Rechtssachen zu bewältigen haben. Der Erfolg des Gerichts wird seiner Ansicht nach wesentlich von der Qualität der VerwaltungsrichterInnen abhängen.

Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V)  kritisierte in diesem Zusammenhang einen ersten Entwurf für das Verwaltungsgericht in Wien, der seiner Ansicht nach nicht in allen Punkten rechtsstaatlichen Standards entspricht und politische Einflussmöglichkeiten zulässt. Generell bekräftigte Gerstl, VerwaltungsrichterInnen müssten die gleiche Qualität wie RichterInnen an ordentlichen Gerichten haben.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) zeigte sich überzeugt, dass die Wiener Stadtregierung Interesse an einem unabhängigen Verwaltungsgericht in Wien hat und der Wiener Landtag ein entsprechendes Organisationsgesetz beschließen werde. Sie selbst erachtet es für wesentlich, dass für RichterInnen an ordentlichen Gerichten und VerwaltungsrichterInnen ein einheitliches Dienstrecht gilt. Ihrer Meinung nach ist die gleichwertige Einstufung aber noch nicht ganz gelungen.

Für Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) wie für die anderen Abgeordneten ist auch für Steßl-Mühlbacher ein einheitliches Richterbild ein wesentliches Ziel: es müsse möglich sein, zwischen ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten zu wechseln.

parlament.gv.at …

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