Plinacek-Kommission fordert unabhängige Staatsanwaltschaft

Die interdisziplinäre Kommission zur Aufklärung des Verdachts der politischen Einflussnahme auf die österreichische Justiz hat ihr Ergebnis präsentiert und durchaus in Einzelfällen von „prominenten Strafsachen“ massive Missstände geortet. Grundsätzlich sei das österreichische Justizsystem im internationalen Vergleich ein gutes und funktionierendes System. Kritik werde an der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften geübt. Die Feststellung politischer Interventionen betreffe dabei vor allem jene, die eine gewisse Zeitlang an Machtpositionen säßen.

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LVwG NÖ sucht Richter:innen

Die Niederösterreichische Landesregierung hat eine Ausschreibung für Richter:innen am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich für den Sitz in St. Pölten bzw. seine Außenstellen Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl kundgemacht.

Neben den allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen – der persönlichen und fachlichen Eignung – wird auf den bisherigen Tätigkeitsbereich, die bisherige Berufserfahrung und auf Umstände, die den/die Bewerber:in für eine Tätigkeit als Richter:in des Landesverwaltungsgerichtes NÖ als besonders geeignet erscheinen lassen, Wert gelegt.

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EuGH: Wolf bleibt in Österreich geschützt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-601/22 aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Landesverwaltungsgerichtes Tirol entschieden, dass eine Ausnahme vom Wolfsjagdverbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden nur gewährt werden kann, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist.

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Salzburger Klimakleber beim VfGH erfolgreich

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Entscheidung E3792/2023 vom 26.06.2024 die Einstufung aller vier Teilnehmer der Klebeaktion als „Veranstalter“, die für nicht angemeldete Versammlungen bestraft wurden, als unzulässig angesehen. Das Landesverwaltungsgericht, dessen Entscheidung aufgehoben wurde, hat, indem es aus der Nichtfeststellbarkeit eines Veranstalters im Zweifel allen Teilnehmern eine gemeinsame Verantwortung für die Veranstaltereigenschaft zukommen lies, den Gleichheitssatz verletzt.

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Das LVwG Steiermark wurde für den ELAK ausgezeichnet

Der Tätigkeitsbericht des LVwG Steiermark für das Jahr 2023 hebt die Weiterentwicklung des elektronischen Aktes hervor und, dass das digitale Beschwerdeverfahren bereits voll im Einsatz ist; für den Import von Plänen in den elektronischen Akt wurde sogar ein Großformatscanner angekauft. Im Rahmen des Wettbewerbes Top of Styria – „Managen statt Verwalten – ermöglichen statt verhindern“ wurde der Award 2023 der WKO Steiermark an das LVwG Steiermark für das hausinterne Fachinformationssystem (ELAK) verliehen. Zur räumlichen Aufteilung wird betont, dass es langfristig unumgänglich ist, das LVwG an einem Standort zu konzentrieren.

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Tätigkeitsbericht des VG Wien 2023 bestätigt weiteren Anstieg der Arbeitsbelastung

Das VGW hatte im Berichtszeitraum eine Erhöhung des Akteneinlaufs von insgesamt 15.990 auf 16.258 Verfahren zu verzeichnen, was zu einer Gesamtbelastung von 24.503 anhängigen Verfahren führte. 48,3% (7.860) der neu anhängigen Verfahren betrafen Strafverfahren und 51,7% (8.398) Administrativverfahren. Pro Richter bedeutete dies einen Zuwachs um 2,23% und damit einen weiteren Anstieg der Arbeitsbelastung im Vergleich zum Vorjahr. Der Stand der offenen Rechtssachen konnte am Ende des Berichtsjahres jedoch aufgrund des hohen Einsatzes von 8.245 auf 7.888 Rechtssachen reduziert werden.

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Zweijahresbericht des LVwG Salzburg wurde veröffentlicht

Das LVwG Salzburg berichtet über seine Tätigkeit nur alle zwei Jahre und hat dies nun für die Jahre 2022 und 2023 gemacht.

Neben der Präsidentin und dem Vizepräsidenten waren 13 Richterinnen und 13 Richter bzw. 12 Richter im Jahr 2023 beschäftigt, insgesamt waren 28,5 Vollzeitäquivalenten im Dienstpostenplan vorgesehen.

Der Stand der offenen Verfahren konnte zum Ende der Berichtsperiode auf 641 drastisch gesenkt werden. Insgesamt waren 2.440 Akten im Jahr 2022 eingegangen und konnten 2.809 Angelegenheiten erledigt werden, darunter 1074 Abweisungen. Es gab 220 Revisionen an den VwGH und 91 Beschwerden an den VfGH, dh in nur 8 % der Fälle wurde der Weg zu den Höchstgerichten eingeschlagen. In 28 Fällen hat der VwGH der Revision zumindest teilweise stattgegeben; in 7 Fällen wurde der Beschwerde am VfGH Folge gegeben.

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Regierung bei Richternominierung am EuGH säumig

Wie der Standard berichtet, sei die schwarz-grüne Koalition bei der Nachbesetzung eines Richters/einer Richterin am EuGH säumig. Die Besetzung dieses Postens durch kompetente Leute sei auch für das Image eines Landes und seiner Regierung von großer Bedeutung, sei doch der EuGH die höchste juristische Instanz der EU. Derzeit ist Andreas Kumin für Österreich am EuGH als Richter tätig. Sein Mandat laufe im Oktober aus. Die Ausschreibungsfrist sei seit Langem abgelaufen und habe es vier Kandidaten, darunter auch Kumin, gegeben. Er könne für weitere sechs Jahre verlängert werden, dies sei aber bislang nicht geschehen.

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Tätigkeitsbericht des LVwG Tirol für 2023

Bei der personellen Situation hat es beim LVwG Tirol Änderungen an der Spitze gegeben. Nach der Pensionierung des bisherigen Präsidenten Christoph Purtscher wurde Klaus Wallnöfer mit 01.05.2023 zum Präsidenten bestellt. Mit Ende des Berichtsjahres waren 38 Richter:innen (oder 32 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Zwei Richterpositionen wurden letztes Jahr ausgeschrieben. Das Evidenzbüro wurde auf zwei juristische Mitarbeiter aufgestockt, wobei noch eine weitere Mitarbeiterin zur Verfügung stand.

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Das LVwG Burgenland hatte 2022/2023 mit einer erhöhten Aktenbelastung und Personalknappheit zu kämpfen

Dem Tätigkeitsbericht des LVwG Burgenland 2022 bis 2023 als kleinstes Verwaltungsgericht in Österreich ist zu entnehmen, dass dieses am Ende der Berichtsperiode aus dem Vizepräsident und acht weiteren Mitgliedern bestand und während des gesamten Berichtszeitraumes vom Vizepräsidenten geführt wurde. Die notwendig gewordene Aufstockung des richterlichen Personals mit zwei zusätzlichen Richtern erfolgte erst zu Beginn des heurigen Jahres. Es bestand ein vergleichsweise geringer Anteil an nichtrichterlichem Personal im Verhältnis zu den Richter:innen (5,75 VBÄ). Das Evidenzbüro war mit einem juristischen Leiter und einer weiteren Mitarbeiterin ausreichend besetzt, sodass auch die Gesamtzahl der im RIS veröffentlichten Rechtssätze und Texte im Vergleich zum bisherigen Stand deutlich erhöht werden konnten.

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