Bürger kommen leichter zu ihrem Recht

Die Zeiten, in denen man mühsam die Verwaltungsebenen durchschreiten musste, um zu einem Richter zu gelangen, sind bald vorbei: Künftig kann man Bescheide gleich bei einem Gericht bekämpfen

PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Denn der Nationalrat hat mit einer der bedeutsamsten Verfassungsänderungen der Zweiten Republik seit dem EU-Beitritt den Rechtsschutz umgekrempelt. Wer mit einer Entscheidung der Verwaltung, etwa dem Steuerbescheid, unglücklich ist, kann sich künftig sofort bei einem Richter beschweren. Eine derartige Reform wurde lange diskutiert; dass sie nun umgesetzt wird, ist tatsächlich ein Erfolg für die Politik.

Den Rest des Beitrags lesen »

Schaffung von Landesverwaltungsgerichten: Gewerkschafter und Personalvertreter tagten in NÖ

Regelungen sollen die föderalistischen Strukturen in den einzelnen Ländern sowie den Grundsatz der Unabhängigkeit in der Überleitungsphase und nach Installierung der Landesverwaltungsgerichte berücksichtigen

Verlangt wird auch eine Orientierung an den bewährten Strukturen der Unabhängigen Verwaltungssenate sowie an den Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes. Ferner muss der künftige Personalstand in den Landesverwaltungsgerichten einen qualifizierten und effizienten Rechtsschutz im Interesse der Landesbürger gewährleisten.

Den Rest des Beitrags lesen »

Kanzleramt schlägt zwei Varianten für Gesetzesbeschwerde vor

Das Bundeskanzleramt hat die vom Nationalrat angeforderten Vorschläge für die Gesetzesbeschwerde vorgelegt, und zwar in zwei Varianten.  Eine davon wird dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht gefallen: Sie sieht vor, dem VfGH im Abtausch gegen die neue Kompetenz eine Zuständigkeit zu entziehen – nämlich die für Bescheidbeschwerden.

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger lehnte das gestern schon ab. OGH-Präsident Eckart Ratz hielt beide Vorschläge für „das geringste Übel“, weil der VfGH an die Rechtsanschauung des letztinstanzlichen Gerichtes gebunden wäre.

Den Rest des Beitrags lesen »

Editorial ZUV 2012/2

Mit den in dieser Ausgabe der ZUV erscheinenden Fachbeiträgen widmen wir uns gleichermaßen der Vergangenheit und der Zukunft.

Mit der nunmehr in Angriff genommenen Einrichtung einer umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit beenden die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ihre seit 20 Jahren währende Tätigkeit. Ein Anlass Rückschau zu halten. Kein Geringerer als der renommierte Verfassungsrechtsexperte Prof. Theo Öhlinger zieht in seinem Beitrag eine – wie ich meine – Bilanz, die sich sehen lassen kann. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern wurden in Österreich zu einer Zeit eingerichtet, zu der das Bewusstsein für eine unabhängige Kontrolle des Verwaltungsgeschehens noch – nennen wir es – wenig entwickelt war. Durch die Fortentwicklung sowohl der organisatorischen Rahmenbedingungen, unter denen ein gegenüber der weisungsgebundenen Verwaltung unabhängiges Judizieren möglich wurde, als auch die Entscheidungspraxis der UVS hat sich dies fundamental gewandelt. Heute zweifelt kaum noch jemand an der Notwendigkeit einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle der staatlichen Verwaltung.

Den Rest des Beitrags lesen »

Öhlinger: „Abschied von den UVS“

Den Mitgliedern der UVS wird in den künftigen Verwaltungsgerichten der Länder eine Leitfunktion zukommen. Denn in den UVS ist das richterliche Selbstbewusstseinchon heute sehr ausgeprägt.

Der Artikel „Abschied von den UVS“ von Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger erschien in ZUV 2/2012.

Auszug:

„Die entscheidenden Neuerung dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle besteht nicht darin, dass die UVS und die sonstigen weisungsfreien Verwaltungsbehörden schlicht in Gerichte umbenannt und in ihrer organisatorischen Unabhängigkeit um das eine oder andere Detail gestärkt werden. Sie liegt vielmehr zum einen in der umfassenden, prinzipiell allgemeinen Zuständigkeit der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte und zum anderen in der vorgesehenen Abschaffung aller administrativen Instanzenzüge (mit der mE richtigen Ausnahme der Gemeinden, nicht aber auch der sonstigen Selbstverwaltungskörper).

Den Rest des Beitrags lesen »

Reform ist “in the books”: Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle in BGBl kundgemacht

Ein Stück Verfassungsgeschichte ist geschrieben, Dutzende Lehrbücher und -unterlagen werden überarbeitungsbedürftig, Dutzende Sonderbehörden werden abgeschafft, und – das ist das Wichtigste: 11 Verwaltungsgerichte erster Instanz eingeführt Verfasst von Dr. Nicolas Raschauer Die Reform ist weitestgehend unverändert im BGBl kundgemacht worden (BGBl I 2012/51) eine Zahl die man sich merken muss!  Die Novelle tritt wie erwartet …

Den Rest des Beitrags lesen »

Musiol zur Verwaltungsgerichtsbarkeit: Jetzt geht um die einfachgesetzlichen Durchführungsbestimmungen

Die Qualität des Rechtsschutzes und die Kostengünstigkeit für die BürgerInnen werden erst mit guten Ausführungsgesetzen gesichert sein „Nachdem die verfassungsrechtlichen Weichen gestellt sind, geht es jetzt um die einfachgesetzlichen Durchführungsbestimmungen wie das Verfahrens-, Organisations- und Dienstrecht. Die gemeinsam gefassten Entschließungen im Nationalrat haben dafür schon einige Vorgaben gemacht. Die Qualität des Rechtsschutzes und die Kostengünstigkeit …

Den Rest des Beitrags lesen »

Richter und Staatsanwälte sprechen sich einhellig gegen Gesetzesbeschwerde an den VfGH aus

Im Zusammenhang mit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden auch die politischen Pläne für eine Gesetzesbeschwerde in gerichtlichen Zivil- und Strafverfahren an den VfGH wiederum aktualisiert.  Die Standesvertretungen der Richter und Staasanwälte sprechen sich in Übereinstimmung mit dem OGH gegen diesen Plan aus.

Den Rest des Beitrags lesen »

Behördenmitarbeiter sollen in Verwaltungsgerichte wechseln

Die geplanten neuen Verwaltungsgerichte sollen ihre künftigen Mitarbeiter zum größten Teil aus jenen derzeitigen Behörden rekrutieren, die mit der beschlossenen Verwaltungsreform aufgelöst werden. So werden die Richter des Asylgerichtshofes und des Bundesvergabeamtes nahtlos in das geplante Bundesverwaltungsgericht wechseln können und die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zum Bundesfinanzgericht. Geänderte Asyl-Zuständigkeiten Im Fremden- und Asylverfahren bedeutet …

Den Rest des Beitrags lesen »

Neue Verwaltungsgerichte: Jetzige Behörden-Mitarbeiter sollen in neue Gerichte wechseln

Asylgerichtshof und Unabhängiger Finanzsenat sehen „Aufwertung“. Das neue Bundesverwaltungsgericht soll mit 160 bis 170 Richtern und rund 30.000 Verfahren jährlich (inklusive Fremdenrecht) nicht ganz doppelt so groß wie der derzeitige Asylgerichtshof werden. Damit werden zusätzlich zu jenen aus dem Asylgerichtshof und dem Bundesvergabeamt noch weitere 70 bis 80 Richter benötigt.

Am 1. Jänner 2014 soll elf neu geschaffene Verwaltungsgerichte die Arbeit von rund 120 Sonderbehörden übernehmen. Die neuen Gerichte sollen ihre künftigen Mitarbeiter zum größten Teil aus jenen derzeitigen Behörden rekrutieren, die mit der beschlossenen Verwaltungsreform aufgelöst werden. So werden die Richter des Asylgerichtshofes und des Bundesvergabeamtes nahtlos in das geplante Bundesverwaltungsgericht wechseln können und die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zum Bundesfinanzgericht.

Den Rest des Beitrags lesen »