Die Zeiten, in denen man mühsam die Verwaltungsebenen durchschreiten musste, um zu einem Richter zu gelangen, sind bald vorbei: Künftig kann man Bescheide gleich bei einem Gericht bekämpfen
PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
Denn der Nationalrat hat mit einer der bedeutsamsten Verfassungsänderungen der Zweiten Republik seit dem EU-Beitritt den Rechtsschutz umgekrempelt. Wer mit einer Entscheidung der Verwaltung, etwa dem Steuerbescheid, unglücklich ist, kann sich künftig sofort bei einem Richter beschweren. Eine derartige Reform wurde lange diskutiert; dass sie nun umgesetzt wird, ist tatsächlich ein Erfolg für die Politik.