Wiener VwG-Entwurf: Gewaltiger Rückschritt

Der Rathausmann von Kurt Neuhold (1999)

In ihrer Stellungnahme bescheinigt die Standesvertretung der UVS-Mitglieder dem Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien einen gewaltigen Rückschritt auf dem Weg zu einer unabhängigen Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Kritisiert werden vor allem die vorgesehen Einflussmöglichkeiten der Landesverwaltung auf das Gericht, die Einschränkungen der richterlichen Unabhängigkeit und die Übertragung weiter Bereiche der Berufungsverfahren auf nichtrichterliche Rechtspfleger.

Der vorliegende Entwurf werde dem mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Noelle vorgegebenen Ziel, im Land Wien die organisationsrechtlichen Grundlagen für ein den bundesverfassungsgesetzlichen und den europarechtlichen Vorgaben genügendes (Rechnung tragendes) Landesverwaltungsgericht zu schaffen und den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Wien zu verbessern, nicht gerecht.

Ganz im Gegenteil würden die im Entwurf vorgesehenen Regelungen einen deutlichen Rückschritt gegenüber dem derzeit durch den Unabhängigen Verwaltungssenat gewährleisteten Rechtsschutzstandard bewirken. Der Entwurf konterkariere zudem die Zielsetzung des Verfassungsgesetzgebers, ein möglichst einheitliches Richterbild zu schaffen und die Durchlässigkeit zwischen den richterlichen Berufen zu erleichtern. Dem vom Bundesverfassungsgesetzgeber verfolgten Ziel einer Beschleunigung der Verfahren und einer Verkürzung der Instanzenzüge werde nachgerade entgegengewirkt.

Chance für echte Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht genützt

In Ansehung der strukturellen Mängel des Entwurfes, der in zentralen Punkten den verfassungsgesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, lehnt die Standesvertretung der UVS-Mitglieder diesen Entwurf sowie insbesondere das diesem Entwurf zu Grunde liegende Konzept, die gerichtsförmige Überprüfung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen im Land Wien zu schwächen, ab und bedauert zutiefst, dass das Land Wien die sich ihm bietende Chance, eine auf dem bewährten Modell des Unabhängigen Verwaltungssenats aufbauende, das richterliche Element noch stärkende Landesverwaltungsgerichtsbarkeit einzurichten, nicht genützt hat.

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Wiener Politik will Zugriff auf neue Gerichte

Die Bundesländer tun sich schwer, unabhängige Verwaltungsgerichte zu akzeptieren. Insbesondere Wien nützt die Reform zum Versuch, Einfluss zu nehmen: Ein politisch bestellter Präsident soll zentrale Aufgaben erhalten.

INGO RISS (Die Presse)

Die Erfahrungen der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, die – je nach Bundesland – oft jahrelang um ihre Unabhängigkeit gegenüber den mächtigen Landesverwaltungen kämpfen mussten, dürften den Abgeordneten im Nationalrat noch gut in Erinnerung gewesen sein. Denn in einer Entschließung forderten alle fünf Parlamentsparteien einstimmig Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Bundesländern dafür gemeinsame Standards zu erarbeiten. Mit anderen Worten, der Nationalrat will, dass dort, wo „Gericht“ draufsteht, auch „Gericht“ drin ist. Man wollte vermeiden, dass die Länder zur Achillesferse der Verfassungsreform werden.

Sieht man die bisher vorliegenden Entwürfe der Länder zur Organisation der neuen Verwaltungsgerichte durch, stellt man fest: Die Bedenken des Nationalrates waren berechtigt.

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Entwurf: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012

Erlassung folgender Ausführungsregelungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. Nr. 51/2012: – Erlassung eines Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes; – Erlassung eines Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes; – Erlassung sonstiger einfachgesetzlicher Ausführungs- und Anpassungsregelungen. Ermöglichung einer effizienteren Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere jener mit Auslandsbezug, durch Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, und Durchführung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI durch Änderung des EUVerwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes   Der …

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Rumänien bekommt harte Auflagen von der EU

Beim Aufbau einer unabhängigen Justiz ist das östliche EU-Mitglied noch längst nicht am Ziel Die rumänische Regierung hat sich wegen ihrer jüngsten Beschneidung des Rechtsstaates eine scharfe Schelte aus Brüssel eingefangen. „Die politische Anfechtung von Gerichtsentscheidungen, die Aushebelung des Verfassungsgerichts und üblicher politischer Verfahren sowie die aufgehobene Gewaltenteilung stellen den Willen der Regierung infrage, Rechtstaatlichkeit …

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ZUV – Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Beiträge und Entscheidungen zum öffentlichen Recht

Herausgeber: VUVS

Die Informationsplattform für jene Rechtsbereiche, mit denen die Unabhängigen Verwaltungssenate im Speziellen befaßt sind und ein Ort für standespolitische Anliegen.

Aktuelle Ausgabe  2012/ Nr. 3

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Ostermayer: „Wir stehen vor einer der größten Verwaltungs- und Strukturreformen der Zweiten Republik“

„Bei der Novellierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit handelt sich um ein Projekt, das jetzt Gesichter bekommt. Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zufolge haben wir mittlerweile eine Diskussionsphase von 26 Jahren hinter uns.

Wir haben deshalb am Beginn dieser Legislaturperiode einen neuen Anlauf genommen. Wesentlich für den Erfolg war schlussendlich, dass wir bei allen Ministerien erfragt haben, wie viele Fälle es bei den über 100 Sonderbehörden gibt und welche Personal- und Kostensituationen sich daraus ableiten. Nach dem Beschluss in der Regierung kam es sogar zu jeweils einstimmigen Abstimmungsergebnissen im Nationalrat und im Bundesrat“, so Ostermayer zur „Erfolgsgeschichte“ der Novelle. Wichtig seien auch die Unterstützung seitens der Bundesländer sowie die Expertisen aus dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und den zuständigen Kabinetten gewesen.

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Emotionale Diskussion über Verwaltungsgerichtsbarkeit

Wird die kommunale Selbstverwaltung bedeutungslos? Dieser Frage gingen Fachleute und Politiker auf der Bundesfachtagung des Fachverbandes der leitenden Gemeindebediensteten (FLGÖ) nach, die im Rahmen des Österreichischen Gemeindetages stattfand. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer warnte insbesondere vor diesem Weg, die innergemeindliche Entscheidungsebene abzuschaffen. Damit würden die Entscheidungen von der Politik auf die Gerichtsbarkeit verlagert werden. BehördenSpiegel.at …

Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetz

Entwurf eines Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetzes (K-LvwGÜG in) Begutachtung

Aus den Erläuterungen:

„Diese bundesverfassungsrechtlichen Änderungen ziehen eine Anpassung der Landesrechtsordnung im bisher nicht dagewesenen Umfang nach sich. Zum einen muss ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz geschaffen werden, das die organisations- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen enthalten wird, zum anderen müssen eine Vielzahl von Landesgesetzen an die geänderten Grundsätze und Verfahrensregelungen angepasst werden.
 

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Pühringer: Landesverwaltungsgerichte kein Einsparungsprojekt

Oberösterreich: Auf Hochtouren laufen die legistischen, organisatorischen und personellen Vorbereitungen für den Start der Landesverwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014.

LH Dr. Pühringer unterstreicht, dass es sich bei dieser Reform nicht um ein Einsparungsprojekt handelt, sondern die höchstmögliche Qualität der Entscheidungen im Vordergrund steht. „Rechtssicherheit ist ein Qualitätskriterium für den Wirtschaftsstandort“, bekräftigt Pühringer.

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