Die geplanten neuen Verwaltungsgerichte sollen ihre künftigen Mitarbeiter zum größten Teil aus jenen derzeitigen Behörden rekrutieren, die mit der beschlossenen Verwaltungsreform aufgelöst werden. So werden die Richter des Asylgerichtshofes und des Bundesvergabeamtes nahtlos in das geplante Bundesverwaltungsgericht wechseln können und die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zum Bundesfinanzgericht.
Geänderte Asyl-Zuständigkeiten
Im Fremden- und Asylverfahren bedeutet dies etwa, dass die rund 30.000 Verfahren, die derzeit jährlich von den Magistraten, Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen abgewickelt werden, von dem ebenfalls ab 2014 geplanten neuen Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen übernommen werden. Über Berufungen entscheidet in zweiter Instanz statt des derzeitigen Asylgerichtshofes dann das Bundesverwaltungsgericht.