Neue Verwaltungsgerichte: Jetzige Behörden-Mitarbeiter sollen in neue Gerichte wechseln

Asylgerichtshof und Unabhängiger Finanzsenat sehen „Aufwertung“. Das neue Bundesverwaltungsgericht soll mit 160 bis 170 Richtern und rund 30.000 Verfahren jährlich (inklusive Fremdenrecht) nicht ganz doppelt so groß wie der derzeitige Asylgerichtshof werden. Damit werden zusätzlich zu jenen aus dem Asylgerichtshof und dem Bundesvergabeamt noch weitere 70 bis 80 Richter benötigt.

Am 1. Jänner 2014 soll elf neu geschaffene Verwaltungsgerichte die Arbeit von rund 120 Sonderbehörden übernehmen. Die neuen Gerichte sollen ihre künftigen Mitarbeiter zum größten Teil aus jenen derzeitigen Behörden rekrutieren, die mit der beschlossenen Verwaltungsreform aufgelöst werden. So werden die Richter des Asylgerichtshofes und des Bundesvergabeamtes nahtlos in das geplante Bundesverwaltungsgericht wechseln können und die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zum Bundesfinanzgericht.

Mitarbeiter wechseln

Obwohl damit rund 120 Sonderbehörden aufgelöst werden, wird sich für deren Mitarbeiter nicht allzu viel ändern. Die größte davon betroffene Behörde ist der Asylgerichtshof. Dessen Präsident Harald Perl versicherte gegenüber der APA, dass seine insgesamt rund 250 Mitarbeiter in das neue Bundesverwaltungsgericht wechseln können. Die derzeit 75 Fachrichter werden direkt übernommen und auch die juristischen Mitarbeiter und das Verwaltungspersonal sollen wechseln können, sofern sie das wollen und die fachliche Eignung gegeben ist. Perl betonte, dass man auf qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter nicht verzichten werde. Auch die 15 Richter des Bundesvergabeamtes haben ein Recht auf Ernennung zum Richter des Bundesverwaltungsgerichts, wenn sie persönlich und fachlich geeignet sind.

Recht auf Ernennung 

Auch die derzeit 224 Richter des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) haben ein Recht auf Ernennung zum Richter des künftigen Bundesfinanzgerichtes, wenn sie persönlich und fachlich geeignet sind. UFS-Präsidentin Daniela Moser geht davon aus, dass die rund 50 Verwaltungsmitarbeiter ebenfalls „eins zu eins“ übernommen werden. Das Bundesfinanzgericht wird nach Einschätzung Mosers etwa so groß sein wie der jetzige UFS und „im Großen und Ganzen den gleichen Aufgabenbereich“ umfassen. Der UFS werde zu einem Gericht aufgewertet und bekomme dadurch mehr Gewicht, sonst werde sich aber nicht viel ändern, meinte Moser gegenüber der APA.

Die Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Ländern haben ebenfalls ein Recht auf Übernahme in die Landesverwaltungsgerichte analog zu den Bundesregeln, die Ausgestaltung erfolgt durch Landesgesetze. Mitarbeiter der Sonderbehörden und des Amtes der Landesregierung können sich als Richter bewerben.

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