„Bei der Novellierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit handelt sich um ein Projekt, das jetzt Gesichter bekommt. Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zufolge haben wir mittlerweile eine Diskussionsphase von 26 Jahren hinter uns.
Wir haben deshalb am Beginn dieser Legislaturperiode einen neuen Anlauf genommen. Wesentlich für den Erfolg war schlussendlich, dass wir bei allen Ministerien erfragt haben, wie viele Fälle es bei den über 100 Sonderbehörden gibt und welche Personal- und Kostensituationen sich daraus ableiten. Nach dem Beschluss in der Regierung kam es sogar zu jeweils einstimmigen Abstimmungsergebnissen im Nationalrat und im Bundesrat“, so Ostermayer zur „Erfolgsgeschichte“ der Novelle. Wichtig seien auch die Unterstützung seitens der Bundesländer sowie die Expertisen aus dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und den zuständigen Kabinetten gewesen.