Ostermayer: „Wir stehen vor einer der größten Verwaltungs- und Strukturreformen der Zweiten Republik“

„Bei der Novellierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit handelt sich um ein Projekt, das jetzt Gesichter bekommt. Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zufolge haben wir mittlerweile eine Diskussionsphase von 26 Jahren hinter uns.

Wir haben deshalb am Beginn dieser Legislaturperiode einen neuen Anlauf genommen. Wesentlich für den Erfolg war schlussendlich, dass wir bei allen Ministerien erfragt haben, wie viele Fälle es bei den über 100 Sonderbehörden gibt und welche Personal- und Kostensituationen sich daraus ableiten. Nach dem Beschluss in der Regierung kam es sogar zu jeweils einstimmigen Abstimmungsergebnissen im Nationalrat und im Bundesrat“, so Ostermayer zur „Erfolgsgeschichte“ der Novelle. Wichtig seien auch die Unterstützung seitens der Bundesländer sowie die Expertisen aus dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und den zuständigen Kabinetten gewesen.

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Emotionale Diskussion über Verwaltungsgerichtsbarkeit

Wird die kommunale Selbstverwaltung bedeutungslos? Dieser Frage gingen Fachleute und Politiker auf der Bundesfachtagung des Fachverbandes der leitenden Gemeindebediensteten (FLGÖ) nach, die im Rahmen des Österreichischen Gemeindetages stattfand. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer warnte insbesondere vor diesem Weg, die innergemeindliche Entscheidungsebene abzuschaffen. Damit würden die Entscheidungen von der Politik auf die Gerichtsbarkeit verlagert werden. BehördenSpiegel.at …

Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetz

Entwurf eines Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetzes (K-LvwGÜG in) Begutachtung

Aus den Erläuterungen:

„Diese bundesverfassungsrechtlichen Änderungen ziehen eine Anpassung der Landesrechtsordnung im bisher nicht dagewesenen Umfang nach sich. Zum einen muss ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz geschaffen werden, das die organisations- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen enthalten wird, zum anderen müssen eine Vielzahl von Landesgesetzen an die geänderten Grundsätze und Verfahrensregelungen angepasst werden.
 

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Pühringer: Landesverwaltungsgerichte kein Einsparungsprojekt

Oberösterreich: Auf Hochtouren laufen die legistischen, organisatorischen und personellen Vorbereitungen für den Start der Landesverwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014.

LH Dr. Pühringer unterstreicht, dass es sich bei dieser Reform nicht um ein Einsparungsprojekt handelt, sondern die höchstmögliche Qualität der Entscheidungen im Vordergrund steht. „Rechtssicherheit ist ein Qualitätskriterium für den Wirtschaftsstandort“, bekräftigt Pühringer.

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Salzburg: UVS-Zuständigkeiten-Erweiterungsgesetz

Mit einem Entwurf für ein UVS-Zuständigkeiten-Erweiterungsgesetz sollen diverse Berufungszuständigkeiten der Landesregierung im Bereich der Landesabgaben, des Landwirtschafts-, Tourismus- und des Sozialrechts dem UVS übertragen werden.

In den Erläuterungen wird dazu ausgeführt, es erscheine zweckmäßig, schon zum gegebenen Zeitpunkt bisherige zweitinstanzliche Zuständigkeiten der Landesregierung dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) zu übertragen, um dort die Fachkompetenz aufzubauen, die im Rahmen des Landesverwaltungsgerichts erforderlich sein wird.

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Enquete zur Gesetzesbeschwerde

Die Stellung der Höchstgerichte zueinander im Lichte der aktuellen Diskussion über eine Gesetzesbeschwerde

Mittwoch, 12. September 2012, 10:00 – 13:00
im Abgeordneten Sprechzimmer des Parlaments,
Dr. Karl Renner Ring 1, 1010 Wien

Anmeldungen erbeten unter christina.ziegerhofer@parlament.gv.at. Die Einladung (s.u.) gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Eintrittskarte ins Parlament

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Öhlinger: Landesgesetzgeber müssen Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte gewährleisten

Auf Grund der parlamentarischen Diskussion über die Organisation der zukünftigen Verwaltungsgerichte sah sich der Nationalrat veranlasst, zeitgleich mit der B-VG-Novelle zur Einrichtung der Verwaltungsgerichte eine Entschließung über die „ Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“ zu verabschieden. In dieser Entschließung, die von allen Parlamentsparteien unterstützt wurde, wird die Ausarbeitung …

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