Verfassungsdienst ändert seine Rechtsmeinung zur Vorstellung gegen Rechtspfleger-Entscheidungen
Noch in seiner Stellungnahme vom 11. Oktober 2012 zum Entwurf des Wiener Magistrates für das neue Landesverwaltungsgericht hatte der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes dem Unterfangen, ein von der Justiz abweichendes System von Rechtspflegern zu etablieren, eine Absage erteilt.
Zu der im Magistrats-Entwurf vorgesehen Vorstellung als innergerichtliches Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Rechtspflegern führte das BKA aus, das vom Bund erlassene Verfahrensgesetz sehe ein derartiges Rechtsmittel nicht vor, denn gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 1 und Abs. 9 B-VG (neu) seien Erkenntnisse und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes – und zwar ausschließlich –durch eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof bekämpfbar.
In einer weiteren Stellungnahme des BKA vom 20. November 2012 heißt es nunmehr, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung einer Vorstellung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers an den zuständigen Richter sei vom Verfassungsdienst neuerlich überprüft worden, die erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken würden nicht aufrecht erhalten. Eine Erklärung für die geänderte Rechtsansicht ist der Stellungnahme nicht zu entnehmen.
Das BKA nehme daher in Aussicht – so die Stellungnahme weiter – einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage vorzubereiten, wonach eine entsprechende Regelung ins Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz aufgenommen wird.
Präsidentin des UVS Wien warnt vor Verfahrensverzögerungen und höheren Kosten
Wien: Moderne Landesverwaltungsgerichte sollen künftig Entscheidungen von Landesbehörden überprüfen können: Das ist Teil der Verwaltungsgerichtsreform, die einhellig als wichtig gepriesen wird. Fast ebenso einhellig jedoch wurde die Novelle zur Umsetzung dieses Plans für das Bundesland Wien verrissen. Wie im Vorfeld (u. a. in der „Presse“) berichtet, brachte die Begutachtungsphase harsche Kritik.
Die Institute für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien luden am 16. und 17. November 2012 zum Symposion „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“. Namhafte Persönlichkeiten aus Lehre, Rechtsprechung und Verwaltung referierten und diskutierten über den Stand der Vorbereitungen zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte. Einmal mehr wurde deutlich, welche gravierenden Änderungen mit dieser Reform für die gesamte staatliche Verwaltung verbunden sind.