Europäischer Gerichtshof: Österreichische Datenschutzkommission ist nicht unabhängig

Wie erwartet hat der EuGH in seiner heute veröffentlichten Entscheidung die mangelnde Unabhängigkeit der Datenschutzkommission bestätigt.

Der Gerichtshof ist damit dem Schlussantrages des Generalanwaltes gefolgt, der die enge organisatorische Verbindung der Datenschutzkommission mit dem Bundeskanzleramt als Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinie kritisiert hatte. Es ist anzunehmen, dass die vom Gerichtshof entwickelten Kriterien zur Unabhängigkeit auch auf die unabhängigen Gerichte im Sinn des Art 47 Abs 2 GRC anzuwenden sind.

DerStandard.at …

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