Verwaltungsgerichte: Wer kontrolliert hier wen?

Die ersten Entwürfe aus den Ländern liegen bereits vor und lassen Tendenzen und Intentionen der Politik erkennen, die auch die volle Aufmerksamkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfordern.

MARKUS THOMA

Es wird nicht bloß die Zukunft weisen, ob sich das neue Element der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz – im Sinne einer Wahlverwandtschaft – der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Teil der Judikative annähert und sich aus seiner angestammten Verbindung mit der Exekutive herauslösen, emanzipieren kann; vielmehr wird es an den betroffenen Richterinnen und Richtern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit wie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen, der Affinität, ja der Zugehörigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur dritten Gewalt Ausdruck zu verleihen.

Editorial RZ 10/2012/ …

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