Frauen sind besonders nachdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
Die Ernennung erfolgt durch die Landesregierung aufgrund einer vom Amt der Landesregierung vorgenommenen öffentlichen Ausschreibung nach Begutachtung der Bewerberinnen und Bewerber durch eine Kommission, der Vertreterinnen und Vertreter aus der Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Verwaltung angehören, nach Maßgabe der höheren Befähigung, der besseren Verwendbarkeit sowie der Leitungseignung. Die Ernennung erfolgt unbefristet. Für die zu besetzende Stelle gebührt ein gemäß § 9 Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz festgelegtes Gehalt.
Landesverwaltungsgericht wird zügig umgesetzt. Gestern wurden von der Landesregierung die personellen Weichen gestellt.
Damit stellen sich auch Fragen zur Beendigung der Funktion von Senatsmitgliedern. Antworten gibt eine Empfehlung des Europarates
Bis die Landesverwaltungsgerichte Anfang 2014 ihre Arbeit aufnehmen, müssen noch viele Fragen geklärt werden