Die massive Kritik der UVS-Vereinigung am Entwurf des Wiener Magistrates für das neue Landesverwaltungsgericht wird nun auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes geteilt.
Sowohl dem Versuch, wesentliche Entscheidungsbefugnisse einem Präsidenten zu übertragen, wird eine Absage erteilt als auch dem Unterfangen, ein von der Justiz abweichendes System von Rechtspflegern zu etablieren. Für beide Vorhaben fehlt es an den verfassungsrechtlichen Grundlagen.