Der Umbau des Instanzenzugs 2014 bringt Chancen, aber auch Herausforderungen.
BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Haibach ob der Donau. Das Jahr 2014 bringt die größte Umstellung des Rechtsschutzes in der Verwaltung, seit es das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 gibt: Elf neue Verwaltungsgerichte, zwei des Bundes und neun der Länder, übernehmen durchgängig in sämtlichen Angelegenheiten der Verwaltung – von Abgaben bis Zivildienst – die Funktion als zweite Instanz. Für Harald Perl, kommender Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und damit bald des größten Gerichts Österreichs, steht bereits fest, wer am meisten Nutzen daraus ziehen wird: „Der größte Gewinner der Reform ist der Rechtsschutzsuchende“, sagte Perl am Wochenende am Rande der Tagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) in Haibach ob der Donau zur „Presse“. Perl: „Wer nicht einverstanden ist mit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung, kann auf direktem Weg ein unabhängiges Gericht anrufen und hat keinen langen Instanzenzug in der Verwaltung.“

„Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte wird für die Bürger nur dann eine glaubwürdige Verbesserung des Rechtsschutzes bringen, wenn an der Unabhängigkeit der neuen Gerichte keine Zweifel bestehen“, so Hanschitz. Nach wie vor sei aber in einigen Ländern die dienstrechtliche Stellung der Landesverwaltungsrichter nicht ausreichend abgesichert und gebe es angreifbare Konstruktionen beim Disziplinarrecht und im Bereich der Justizverwaltung der Gerichte.
Ganz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte und des neuen Verfahrensrechts stand das diesjährige „MAIFORUM“ der UVS-Vereinigung am 26. April 2013 in Graz.