Hanschitz: Funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht unabhängige Gerichte

Aus Anlass der Gründung der Verwaltungsrichter-Vereinigung nahm die neu gewählte Präsidentin Christa Hanschitz zur Umsetzung der Verfassungsreform Stellung.

VRV-Logo III JPG„Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte wird für die Bürger nur dann eine glaubwürdige Verbesserung des Rechtsschutzes bringen, wenn an der Unabhängigkeit der neuen Gerichte keine Zweifel bestehen“, so Hanschitz. Nach wie vor sei aber in einigen Ländern die dienstrechtliche Stellung der Landesverwaltungsrichter nicht ausreichend abgesichert und gebe es angreifbare Konstruktionen beim Disziplinarrecht und im Bereich der Justizverwaltung der Gerichte.

Gerade für den Bereich der Justizverwaltung habe der Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 1999 in seiner Entscheidung G19/99 (Aufhebung der  Weisungsgebundenheit des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes) klare Maßstäbe entwickelt, der Bundesgesetzgeber habe bei der Einrichtung der Bundesverwaltungsgerichte diese Vorgaben umgesetzt.

Hanschitz gab der Hoffnung Ausdruck, dass die einzelnen Landesgesetzgeber die Dienst- und Organisationsrechte der Landesverwaltungsgerichte noch vor dem 1. Jänner 2014 nach den Vorbild des Bundes adaptieren, andernfalls die Gerichte nicht nur mit einer Vielzahl neuer Verfahren, sondern auch mit Einwendungen hinsichtlich ihrer mangelnden Unabhängigkeit belastet würden.

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