Bei ihrer jährlichen Vollversammlung hat die UVS-Vereinigung eine umfangreiche Änderung ihrer Statuten beschlossen.
Ziel war es, die Arbeit der Interessenvertretung den geänderten Rahmenbedingungen, welche durch das Inkrafttreten der B-VG-Novelle zur Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte eingetreten sind, anzupassen. Nach den Statuten können künftig alle Richter an den Verwaltungsgerichten erster Instanz Mitglieder werden, unabhängig davon, ob es sich um Bundesverwaltungs- oder Landesverwaltungsrichter handelt.
Die erste konkrete Umsetzung erfolgte durch einen Beschluss der Vollversammlung, der es ermöglicht, zukünftig für jedes Gericht eine Sektion einzurichten. Weiters wurde beschlossen, dass die Interessensvertretung ab Jänner 2014 als „Verwaltungsrichter-Vereinigung“ auftreten wird.