Die geplanten neuen Verwaltungsgerichte gehen auf Vorarbeiten des 2003 einberufenen Österreich-Konvents zurück.
PETER BUSSJÄGER (Die Presse)
Der Konvent konnte dem Parlament tatsächlich keine neue Bundesverfassung vorlegen. Maßgeblich waren zwei wesentliche Konfliktlinien: Der Föderalismuskonflikt, der nicht nur Bund und Länder trennte, sondern teilweise auch die Parteien, insbesondere die ÖVP, spaltete, und der Konflikt um soziale Grundrechte, der sich im Wesentlichen entlang der Linie Regierungsparteien (ÖVP und FPÖ) und Opposition (SPÖ und Grüne) abspielte.
Nun haben alle Bundesländer den gesetzlichen Organisationsrahmen für „ihre“ Gerichte und die dienstrechtlichen Bestimmungen für „ihre“ Verwaltungsrichter beschlossen, das neue Verfahrensrecht ist kundgemacht und die Anpassung der Materiengesetze weitgehend über die Bühne.
Die Tiroler Landesregierung hat mit Wirkung zum 01.01.2014 nunmehr neben der Bestellung des Vorsitzenden und des Stellvertreters des UVS Tirol als Präsident und Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVG Tirol) sowie der Bestellung sämtlicher aktiver Mitglieder des UVS Tirol zu Richtern des LVG Tirol auch die weiteren zusätzlichen Richter bestellt.