Der VfGH hofft auf die Reform der Verwaltungsgerichte, die 2014 in Kraft tritt
Asylangelegenheiten machen weiterhin den Löwenanteil des Arbeitsanfalls beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus. Von 4.643 neu anhängig gewordenen Verfahren betrafen 2.770 (also 60 Prozent) Asylfragen, geht aus dem Tätigkeitsbericht 2012 hervor. Insgesamt hat der VfGH im Vorjahr 4.574 Verfahren – davon 2.601 in Asylsachen – erledigt. Am Jahresende waren 1.462 Fälle offen.
Der VfGH hofft auf die Reform der Verwaltungsgerichte, die 2014 in Kraft tritt – befürchtet angesichts der konkreten Ausgestaltung aber, dass weiter viele Asylfälle bei ihm landen: Künftig wird zwar auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wieder zuständig sein, kann aber Beschwerden mit der Begründung nicht zulassen, dass keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung vorliegt – wogegen wiederum Beschwerde beim VfGH eingelegt werden kann.