Nicht nur Beamte und Vertragsbedienstete des Landes, sondern auch Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Universitätslehrer sollten nach Auffassung von Dr. Gernot Murko, Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, die Möglichkeit erhalten, sich für Richterstellen am Landesverwaltungsgericht Kärnten zu bewerben.
„ Im Gegensatz zu Gesetzen oder Gesetzesentwürfen in anderen Bundesländern leistet dieser einen wesentlichen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit“
Kritisiert wird von Murko die Weisungsgebundenheit des zukünftigen Gerichtspräsidenten in Justizverwaltungsangelegenheiten: „Denn gerade die weisungsbefugte Landesregierung wird vom Landesverwaltungsgericht auf die Rechtsmäßigkeit ihrer Entscheidungen kontrolliert. Eine Weisungshierachie ist daher einfach nicht vereinbar.“