Das war das Maiforum 2013

Maiforum Graz JPGGanz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte und des neuen Verfahrensrechts stand das diesjährige „MAIFORUM“ der UVS-Vereinigung am 26. April 2013 in Graz.

Die hohe Teilnehmerzahl, darunter auch mehrere Hofräte des Verwaltungsgerichtshofes, zeigte das große Interesse der Verwaltungsrichterinnen und Richter am neuen Verfahrensrecht.

Einen ersten Überblick über die „Die Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte 1. Instanz“ gab die stellvertretende Sektionsleiterin im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, Dr. Anna Sporrer. Ihr Vortrag machte den Teilnehmern die neuen Anforderungen deutlich, die durch den verfahrensrechtlichen Systemwechsel vom behördlichen Berufungsverfahren zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren auf die Richterinnen und Richter zukommen werden.

Univ.Prof. Dr. Storr von der Universität Graz beschäftigten sich mit den Kernstück jedes Gerichtsverfahren, der öffentlichen mündlichen Verhandlung. Er beleuchtete in seinem Vortrag detailliert und präzise das Verhältnis der dazu beschlossenen gerichtlichen Verfahrensbestimmungen im Verhältnis zu den weiterhin subsidiär anzuwendenden Bestimmungen in AVG und VStG. Große Bedeutung werde in Hinkunft  der Teilahme der Erstbehörden an der mündlichen Verhandlung zukommen. Darüber hinaus ging Storr der Frage nach, ob nicht auch in Österreich das Institut des verwaltungsgerichtlichen Vergleichs großes verfahrensökonomisches Potential hätte.

Abgeschlossen wurde die Veranstaltung mit einem Vortrag der langjährigen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Dr. Irmgard Griss. Ihr gelang es ausgezeichnet, die Grundzüge des Zulassungssystems im zivilgerichtlichen Rechtsmittelverfahren anhand konkreter Beispiel darzustellen. Es wurde deutlich, dass die Verwaltungsgerichte bei der Anwendung der Bestimmungen über das verwaltungsgerichtliche Revisionsverfahren viel von den Erfahrungen der ordentlichen Gerichte werden lernen können.

Kreativität ist gefragt

Die anschließende rege Diskussion machte deutlich, dass noch bei weitem nicht alle Fragen  geklärt oder entsprechend legistisch gelöst sind. Sporrer meint in diesem Zusammenhang, die Umsetzung des neuen Verfahrensrechtes werde den Verwaltungsgerichten einiges an Kreativität abverlangen.

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