Forum Verwaltungsgerichtbarkeit: Noch wenig Konkretes

War es die erst kurze Zeitspanne von rund 10 Monaten, die seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte vergangen ist oder lag es doch an der Themenwahl der Vortragenden? Wer sich beim „2. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit“ konkrete Aussagen zum Spannungsverhältnis zwischen Verfahrensökonomie und Rechtsstaatlichkeit (so der Titel der Veranstaltung) erhofft hatte, wurde – zumindest teilweise – enttäuscht.

Ingrid Siess-Scherz, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, bedauerte eingangs, dass der Gerichtshof seine letzte Session erst vor kurzem beendet habe, eine Reihe von interessanten Entscheidungen daher noch nicht diskutiert werden können, da sie noch nicht zugestellt sind. Sie ermunterte aber die Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte, ihre Bedenken gegen die Verfassungskonformität gesetzlicher Bestimmungen nicht nur in ihren Entscheidungen anklingen zu lassen, sondern konkret in Anfechtungen umzusetzen. Selbst ein abweisendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über eine Anfechtung leiste einen wertvollen Beitrag zur Rechtssicherheit.

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Rechtsstaat in Not

Verwaltungsgericht Thessaloniki
Verwaltungsgericht Thessaloniki

Griechenland befindet sich nach wie vor in einer tiefen Krise. Was als Finanzkrise begonnen hat, ist zur sozialen Krise und letztlich zur Krise des Rechtsstaats geworden, die auch auf die persönlichen Lebensverhältnisse der Richterinnen und Richter massiven Einfluss hat. Das zeigten die Vorträge und Diskussionen bei unserem mehrtätigen Studienaufenthalt in Thessaloniki.

Das Programm begann mit dem Besuch der griechischen Richterakademie, die sich in Thessaloniki und nicht in Athen befindet. Diese wird von einem Richter des Staatsrates geleitet, Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme werden von Richtern organisiert und durchgeführt. Dort erfolgt die Aufnahme und Ausbildung aller Richter, getrennt nach den Sparten Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrecht.

Die Kandidaten müssen sich bereits bei der Aufnahmeprüfung für eine der Sparten entscheiden, ein späterer Wechsel ist nicht mehr möglich. Die Ausbildung dauert 18 Monate und endet mit einer Abschlussprüfung. Mindestalter für eine Bewerbung ist das Erreichen des 28. Lebensjahrs und eine mindestens zweijährige Anwaltspraxis.

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VwG Judikatur / Vergaberecht

vgw WienVergaberecht, Rechenfehler

Zwei aktuellen Erkenntnissen des Verwaltungsgericht Wiens (VGW) zu Folge liegt kein korrigierbarer Rechenfehler vor, wenn in einem Angebot die Überstunde nur mit dem Überstundenzuschlag anstatt dem Grundlohn zuzüglich Überstundenzuschlag kalkuliert wurde

Laut den zu beurteilenden Angeboten kostete die Überstunde 66% der Normalstunde. Die Aufklärung seitens des AG ergab, dass die Überstunde 166% der Normalstunde kosten sollte.

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Braucht die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine richterliche Standesvertretung ?

Beim 2. „Forum Verwaltungsgerichtbarkeit“ wird auch der Dachverband der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) einen Programmpunkt bestreiten. Vor dem Hintergrund, dass den RichterInnen an den Verwaltungsgerichten elf verschiedene Dienstgeber gegenüberstehen, die RichterInnen an den Bundesgerichten über keine Personalvertretung verfügen und die Anliegen der RichterInnen in den Ländern von der „allgemeinen“ Personalvertretung vertreten werden müssen, soll diskutiert werden, wie …

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Das Bundesverwaltungsgericht bekommt einen Präsidialchef

Zur Unterstützung des Präsidenten im Bereich der Justizverwaltung gelangt beim Bundesverwaltungsgericht die Stelle eines Leiters/einer Leiterin des Präsidialbüros zu Ausschreibung. Dieser Dienstposten ist mit A1/6 bzw. v1/4 bewertet, im Bundesdienst die höchste Bewertung für Ernennungen auf Dienstposten, die nicht auf 5 Jahre befristet sind. Die Bewerbung ist bis 3.11.2014 möglich. Weitere Informationen …

Rechtspfleger: Verfassungsgerichtshof leitet Vorverfahren ein

Rasch reagiert hat der Verfassungsgerichtshof auf die Anfechtung der Zuständigkeit von Rechtspflegern in  Verwaltungsstrafverfahren durch das Verwaltungsgericht Wien. Es wurde bereits das Vorverfahren eingeleitet und unter anderem das Bundeskanzleramt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Wien eignen sich die vom Land Wien übertragenen Verfahren nicht für Rechtspfleger, darüber hinaus wird auch deren …

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VwG Judikatur / Vergaberecht

Vergaberecht, spekulatives Angebot Gibt der Auftraggeber in einer Ausschreibung an, dass der abzutragende Straßenuntergrund hoch kontaminiert ist, dann darf der Bieter nach einem aktuellen Erkenntnis des LVwG Vlbg nicht mit bloß geringer Kontamination spekulieren. Der Bieter hat in seinem Angebot lediglich die günstigeren Kosten für die Entsorgung von leicht kontaminiertem Straßenuntergrund kalkuliert und daher einen …

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Verwaltungsgericht Wien: Richterliche Tätigkeit „nur auf Antrag“

VwG Wien
VwG Wien

Der Wiener Landesgesetzgeber wird nicht müde, das Organisationsgesetz des Verwaltungsgerichts Wien zu novellieren.

Die Novellen erfolgen allesamt ohne Begutachtungsverfahren und ohne Einbeziehung der am Gericht tätigen Richterinnen und Richter. Zuletzt hatte der Landesgesetzgeber quasi „über Nacht“ die Auflösung des ordnungsgemäß gewählten Geschäftsverteilungsausschusses und dessen Neuwahl angeordnet.

Jetzt hat der Gesetzgeber bei der Besorgung von Justizverwaltungsaufgaben Handlungsbedarf gesehen und überfallsartig eine weitere  Novelle erlassen. Just  an dem Tag, an dem das Gericht, nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof und Auflösung durch Landesgesetz, zum dritten Mal den Geschäftsverteilungsauschuss wählte.

Kernpunkt dieser Novelle ist diesmal eine Neuregelung über die Zuteilung von Aufgaben der Rechtsprechung (!) an den Präsidenten.

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Verwaltungsgericht Wien: Anfechtung der Rechtspflegerzuständigkeit in Verwaltungsstrafverfahren

VwG Wien
VwG Wien

Das Land Wien hat als einziges Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, für die Führung von Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Rechtspfleger einzusetzen.

Gemäß § 26 Z. 6 des Wiener Organisationsgesetzes (VGWG) obliegt den Landesrechtspflegerinnen und -rechtspflegern u.a. die eigenständige Führung und Erledigung von Beschwerden in Verwaltungsstrafverfahren, in denen die Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis höchstens 1.500 Euro bedroht ist.

Diese Bestimmung wurde nun vom Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Nach Auffassung des Gerichtes eignen sich die übertragenen Verfahren nicht für Rechtspfleger, darüber hinaus sei auch deren Ausbildung ungenügend.

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