Richterernennungen am Verwaltungsgericht Wien: „Vorauswahl“ hat begonnen

Wappen Wien richtigDas im Bundesverfassungsgesetz vorgesehene Selbstergänzungsrecht der Verwaltungsgerichte scheint an sich klar zu sein: Die Landesregierung hat von der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes oder einem aus ihrer Mitte zu wählenden Ausschuss Dreiervorschläge einzuholen.

Das Land Wien sieht diese verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht so eng.

Das Wiener Landesgesetz sieht vor, dass die Bewerbungen zuerst vom Amt der Wiener Landesregierung – also von der vom Verwaltungsgericht Wien kontrollierten Behörde – zu begutachten und nach Maßgabe der höheren Befähigung und besseren Verwendbarkeit zu reihen sind.


Diese „Vorauswahl“ wird dann samt Bewerbungsunterlagen dem Personalausschuss übergeben. Die auf dieser Basis vom Personalausschuss erstellten Dreiervorschläge sind gemeinsam mit der von der Behörde erfolgten Reihung der Landesregierung vorzulegen. Diese ist an keinen der Vorschläge gebunden.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich im laufenden Ausschreibungsverfahren beworben haben, erhalten dieser Tage Post  von der Wiener Magistratsdirektion. Soferne sie „ die erforderlichen Formalkriterien“ erfüllen, ergeht die Einladung zu einem „Single-Choice-Test“.

Mit diesem PC- Test soll ausschließlich (sic!) die „Qualifikation hinsichtlich der fachlichen Voraussetzungen und Kompetenzen“ (Unterstreichung im Original) abgefragt werden.

TBC

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