Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen entscheiden, ob ihre Kollegen zu wenig Geld bekommen. Ein Urteil könnte ein Signal für die Bezahlung von Millionen Beamten sein.
Karlsruhe – Über seine eigenen Kollegen muss Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle selten entscheiden. Nun muss der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) allerdings klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren, das am heutigen Mittwoch beginnt, könnte Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben.
Viele Länder sparen seit Jahren an den Gehältern ihrer Beamten: Für viele Richter gab es Kürzungen von Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Gehaltsanpassungen gab es zum Teil nur geringe oder gar keine. Die Verfassungsrichter wollen die allgemeine Lohnentwicklung sowie die Anforderungen der Richter und Staatsanwälte im Beruf oder das Ansehen der Justiz insgesamt in Betracht ziehen.
Die Verwaltungsrichter sind der Meinung, dass diese Berufsgruppen so schlecht bezahlt werden, dass es schon verfassungswidrig ist. Das Verwaltungsgericht Halle spricht etwa davon, dass sich die Besoldung hier „greifbar“ von den Gehältern vergleichbarer Posten in der Wirtschaft abgekoppelt hat. Wenn Richter schlecht bezahlt werden, „erodiert irgendwann der Rechtsstaat“, warnt Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio.
Ein Urteil könnte nicht nur Auswirkungen auf die 20.000 Richter und 5000 Staatsanwälte in Deutschland haben. Denn das Alimentationsprinzip, das die Kläger verletzt sehen, gilt genau so für die Beamten – davon haben alleine die Länder laut Beamtenbund knapp 2,5 Millionen. Dem Verfassungsgericht liegt auch eine Klage der Polizei aus Nordrhein-Westfalen vor. Hier geht es um richtig viel Geld.
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