Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangt die Planstelle einer Richterin/eines Richters des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung
Voraussichtlicher Dienstort: Außenstelle Innsbruck
Ende der Bewerbungsfrist: 02.01.2015
Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangt die Planstelle einer Richterin/eines Richters des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung
Voraussichtlicher Dienstort: Außenstelle Innsbruck
Ende der Bewerbungsfrist: 02.01.2015
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen, darunter auch eine Neuregelung der Gutachterkosten im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es wird vorgesehen, das bestimmte Barauslagen, etwa für Gutachten zur Feststellung von Nachtschwerarbeit oder zur Feststellung der gesundheitlichen Beeinträchtigung von pflegebedürftigen Angehörigen im Zusammenhang mit einer Selbstversicherung der Pflegeperson, nicht von der Beschwerde …

Nur in Deutschland und Armenien verdienen Richter im ersten Jahr weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, welche Besoldung angemessen ist.
von Helene Bubrowski (FAZ)
Von dem Weg in die „gesicherte Armut“ sprechen manche Juristen, wenn sie sich nach dem zweiten Staatsexamen für das Richteramt entscheiden, statt Anwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei zu werden. Die Redewendung klingt zynisch, weil kein deutscher Richter in Armut leben muss. Allerdings beträgt das Bruttoeinstiegsgehalt eines Richters im Schnitt etwa 41.000 Euro im Jahr, während das Einstiegsgehalt manches Wirtschaftsanwalts bei mehr als 100.000 Euro liegt. Die formalen Anforderungen für beide Karrierewege sind identisch: Zwei Prädikatsexamina – das schaffen, je nach Bundesland, nur etwa zehn Prozent der Absolventen.

Auch Österreichs Richter wollen mehr Geld
Von Judith Hecht (Die Presse)
Ein 27 Jahre alter Richter oder Staatsanwalt verdient in Nordrhein-Westfalen derzeit 3653 Euro brutto pro Monat. Andere deutsche Bundesländer zahlen ihren Jungrichtern noch weniger. Sie kämen damit auf nicht mehr als zwölf Euro netto pro Stunde, kritisieren deren Vertreter. Einige der erzürnten Richter haben deshalb sogar Klagen eingebracht. Ob ihnen tatsächlich mehr Geld gebührt, darüber wird Anfang Jänner das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Und wie zufrieden sind die österreichischen Richter mit ihrem Salär?
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen entscheiden, ob ihre Kollegen zu wenig Geld bekommen. Ein Urteil könnte ein Signal für die Bezahlung von Millionen Beamten sein.
Karlsruhe – Über seine eigenen Kollegen muss Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle selten entscheiden. Nun muss der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) allerdings klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren, das am heutigen Mittwoch beginnt, könnte Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben.
Viele Länder sparen seit Jahren an den Gehältern ihrer Beamten: Für viele Richter gab es Kürzungen von Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Gehaltsanpassungen gab es zum Teil nur geringe oder gar keine. Die Verfassungsrichter wollen die allgemeine Lohnentwicklung sowie die Anforderungen der Richter und Staatsanwälte im Beruf oder das Ansehen der Justiz insgesamt in Betracht ziehen.
Das im Bundesverfassungsgesetz vorgesehene Selbstergänzungsrecht der Verwaltungsgerichte scheint an sich klar zu sein: Die Landesregierung hat von der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes oder einem aus ihrer Mitte zu wählenden Ausschuss Dreiervorschläge einzuholen.
Das Land Wien sieht diese verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht so eng.
Das Wiener Landesgesetz sieht vor, dass die Bewerbungen zuerst vom Amt der Wiener Landesregierung – also von der vom Verwaltungsgericht Wien kontrollierten Behörde – zu begutachten und nach Maßgabe der höheren Befähigung und besseren Verwendbarkeit zu reihen sind.
Bereits im Vorfeld der Einrichtung der Verwaltungsgerichte zeigte sich, dass die Erstattung von Gutachten durch Amtssachverständige in Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ein zentraler Streitpunkt sein wird.
Während die Gegner in der Heranziehung von Amtssachverständigen eine Verletzung des Gebotes der Waffengleichheit sehen und einen Versuch der parteipolitischen Einflussnahme auf das gerichtliche Verfahren vermuteten– hier wurde insbesondere auf die Habilitationsschrift des Verfassungsrichters Christoph Grabenwarter verwiesen – hielten die Befürworter die Amtssachverständigen für „ unabhängig genug“.
Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass auch im neuen Rechtsschutzsystem die Heranziehung von Amtssachverständigen in Verfahren vor Verwaltungsgerichten grundsätzlich zulässig ist, aber an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden ist:
Wien ist das einzige Bundesland, in welchem zur Entlastung der Richter Rechtspfleger eingesetzt werden.
In mehreren Verfahren haben Richter des Verwaltungsgerichtes Wien die Einrichtung der Rechtspfleger beim Verfassungsgerichtshof angefochten, weil der Gesetzgeber Kernbereiche der richterlichen Entscheidungsbefugnis auf Rechtspfleger übertragen und dadurch in den genuinen Bereich richterlicher Entscheidungsbefugnis eingegriffen habe.
Wie zu erwarten, verteidigt das Land Wien das Rechtspflegermodell vor dem Verfassungsgerichtshof (hier den Beitrag in der Presse lesen).
Von 1798 Fällen, die bis September durch Rechtspfleger erledigt worden seien (977 negativ), seien nur 239 durch die jederzeit mögliche „Vorstellung“ an den Richter bekämpft worden. Und nur einmal habe der Richter anders entschieden als der Rechtspfleger.
Diese Argumentation geht aber am Kern des Problems vorbei:
Das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.
Seit ihrer Einrichtung im Frühjahr 2011 führt die Finanzpolizei in einer Vielzahl von Wirtschaftsbereichen Kontrollen und Erhebungen durch, insbesondere zur Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung, des Sozialbetrugs und Lohndumpings, des illegales Glücksspiels und der Hinterziehung von Abgaben.
Erlassen die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden auf Grund von Anzeigen der Finanzpolizei Straferkenntnisse, Beschlagnahmebescheide, Einziehungsbescheide etc., gegen die Beschwerde an ein Verwaltungsgericht erhoben wird, stellte sich bereits wiederholt die Frage, ob im Beschwerdeverfahren der Finanzpolizei selbst eine Parteistellung zukommt oder nicht. Jetzt hat das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.
Für eine Veranstaltung des ORF-Landesstudio Kärnten unter dem Titel „60 Jahre Funkhaus“ wurde zwischen dem ORF und einer Schule (einer höheren Bundeslehranstalt für Wirtschaftliche Berufe) vereinbart, dass die Schule im Rahmen des Unterrichts das Catering Service für die Veranstaltung übernimmt.
Die Speisen wurden im Schulunterricht zubereitet, die Zutaten wurden vom ORF bezahlt. Aufgrund einer anonymen Anzeige führte die Finanzpolizei eine Kontrolle der Feier des ORF durch. Im Zuge dieser Kontrolle wurden insgesamt 34 Schülerinnen und Schüler bei Servier- und Küchenarbeiten in Schulkleidung angetroffen.