Maiforum 2015: „Dienstaufsicht und Dienstbeurteilung von Richtern durch Richter“

Katharina LEHMAYER
Katharina LEHMAYER

Maiforum 2015Was sind die wesentlichsten Erfahrungen der Personalsenate bei den ordentlichen Gerichten und welche Problemstellungen können im Rahmen der Dienstaufsicht auftreten; das waren die Fragenstellungen, die von Katharina LEHMAYER, Präsidentin des Landesgerichtes Linz, in ihrem sehr überzeugenden und praxisbezogenen Vortrag analysiert wurden.

Zu Beginn des Vortrags legte die Referentin die verfassungsrechtliche Grundlage der Justizverwaltung dar. Dabei wurde besonders betont, dass die Justizverwaltung, insoweit diese in Senaten ausgeübt wird, im Rahmen der Rechtsprechung – somit in richterlicher Unabhängigkeit – erfolgt und als Teil der richterlichen Selbstverwaltung das Herz der richterlichen Unabhängigkeit darstellt.

Als Aufgabe der Personalsenate wurde auf die Vornahme von Dienstbeschreibungen, die Erstattung von Besetzungsvorschlägen und die Erlassung der Geschäftsverteilung näher eingegangen. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Personalsenate wurde besonders hervor gestrichen, dass immer eine Mehrheit der Wahlmitgliedern gegenüber den Amtsmitgliedern vorgesehen ist.

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Maiforum 2015: Einheitliches Richterbild – einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht?

Von verschiedenen Blickwinkel aus näherte sich Markus Thoma, Richter am Verwaltungsgerichtshof, in einem vielbeachteten Beitrag der Fragestellung, was unter einem einheitlichen Richterbild verstanden werden kann oder besser gesagt, verstanden werden müsste. Konkret analysierte der Beitrag die unterschiedliche dienst- und besoldungsrechtliche Stellung der Verwaltungsrichter in Österreich und entwickelte daraus wesentliche Leitlinien für die künftige Arbeit der …

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Maiforum 2015: Wer kennt sich aus im E-Government?

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Wolfgang Steiner

Maiforum 2015Die Elektronische Aktenführung, Formen der elektronischen Genehmigung und die Amtssignatur sind mittlerweile zentrale Elemente im Behördenalltag geworden.

Im Arbeitsalltag sind diese Arbeitsmittel nicht mehr wegzudenken, dennoch besteht bei vielen Anwendern eine gewisse Skepsis gegenüber diesen modernen Formen behördlichen Handelns. Die Ursache dafür liegt sicher teilweise auch in einer mangelnden Kenntnis der Funktionsweise der Grundpfeiler für das E-Government. Anlass für den Dachverband der Verwaltungsrichter, sich mit diesen Fragen beim heurigen Maiforum näher zu beschäftigen.

Dafür konnte mit Wolfgang Steiner, Landtagsdirektor und Leiter der Direktion Verfassungsdienst im Amt der Oö

Landesregierung, ein profunder Kenner der Materie als Referent gewonnen werden.

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VwG Judikatur / Vergaberecht

Fachgruppe VergaberechtEinstweilige Verfügung im Verfahren zur Nachprüfung von Ausschreibungsunterlagen

In einem Verfahren zur Nachprüfung von Ausschreibungsunterlagen kann als einstweilige Verfügung über das Verbot, die eingelangten Teilnahmeanträge zu öffnen, hinaus auch die Aussetzung des Laufes der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen erforderlich sein.

Das LVwG NÖ hatte bei Erlassung einer einstweiligen Verfügung die zwischen den Verfahrensparteien strittige Frage zu entscheiden, ob als zu verfügende Maßnahme das Verbot, die eingelangten bzw einlangenden Teilnahmeanträge zu öffnen, ausreicht, oder ob darüber hinaus auch der Lauf der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausgesetzt werden muss.

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Maiforum 2015: Der elektronische Akt – eine High-Speed-Präsentation

Kunz
Michael Kunz

Maiforum 2015Michael Kunz, richterlicher Leiter der Präsidialabteilung 10 des OLG Wien, ist intensiv in das Justiz-Projekt zur Einführung des „elektronischen Aktes“ für die Rechtsprechung eingebunden.

In dieser Funktion gab er dem Maiforum zum Thema: „Das digitale Gericht – kein Platz für richterliche Mitbestimmung?“ einen exzellenten Überblick über den Status Quo der IT-Anwendungen bei den ordentlichen Gerichten und einen Ausblick auf die kommenden Projekte.

Die Einführung der Digitalisierung erfolgte an den ordentlichen Gerichten – im krassen Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten – selbstverständlich unter Einbindung der RichterInnen und der Standesvertretung. „Selbstverständlich“  betonte der die österreichweit verschiedenen Arbeitsgruppen organisierende Redner und zeigte sich  äußerst verwundert, dass die Betroffenen an den Verwaltungsgerichten, insbesondere die RichterInnen und die Standesvertretung bei der Entwicklung nicht eingebunden sind und waren.

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Von Vranitzkys Kabinett ins Bundesverwaltungsgericht: Goldenes Ehrenzeichen für Präsident Perl

Minister Josef Ostermayer (SPÖ) hat dem Ex-Kabinettsmitarbeiter von Kanzler Vranitzky und heutigen Gerichtspräsidenten Harald Perl das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik verliehen Perl sei der Antriebsmotor hinter der Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts, dessen Präsident er nun ist. Perl selbst lobt die Innovationskraft der Beamten: “Zu Beginn meines 38. Dienstjahres möchte ich betonen, was für eine Energie …

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Verfassungsgericht schränkt Spielraum der Länder bei der Richterbesoldung ein – in Deutschland

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts (in der Mitte Präsident Voßkuhle): Nachschlag für Richter und Staatsanwälte
Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts (in der Mitte Präsident Voßkuhle): Nachschlag für Richter und Staatsanwälte

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 legen in Deutschland die Länder die Gehälter ihrer Richter fest.

Richter und Staatsanwälte beschwerten sich gegen die in einigen Ländern zu geringen Gehälter und forderten, dass der Gesetzgeber bei der Festsetzung des Gehalts das „Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft“, „die Verantwortung des Amtes“ sowie die erforderliche Ausbildung des Amtsinhabers zu berücksichtigen habe.

Das Bundesverfassungsgericht musste daher die Frage beantworten, welche Besoldung für einen Richter angemessen ist.

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Richterernennungen am Verwaltungsgericht Wien: Personalausschuss erstattet Dreivorschläge

vgw WienDas im Bundesverfassungsgesetz enthaltene  Selbstergänzungsrecht der Verwaltungsgerichte sieht vor, dass die Landesregierungen für die Besetzung offener Richterstellen von den Gerichten Dreiervorschläge einzuholen haben.

Bei den seit 1.1.2014 erfolgten Richterernennungen (am LVwG Steiermark bzw. am Bundesverwaltungsgericht) wurde den Dreivorschlägen der Verwaltungsgerichte gefolgt.

Das Land Wien hat jedoch – obwohl vom Bundesverfassungsgesetzgeber nicht vorgesehen – gesetzlich geregelt, dass BewerberInnen für offene Richterdienstposten zuerst vom Amt der Wiener Landesregierung begutachtet und dann „nach Maßgabe der höheren Befähigung und besseren Verwendbarkeit“ gereiht werden. Erst danach kann das Verwaltungsgericht seinerseits Dreiervorschläge erstatten.

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VfGH betont Parteistellung eines „übergangenen Bewerbers“ – im Schulrecht

Aus Sicht der Standesvertretung sollte aus denselben rechtsstaatlichen Überlegungen eine nachprüfende Kontrolle auch für jene Personen bestehen, die in einem Besetzungsvorschlage für einen richterlichen Planposten aufgenommen wurden.

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 widmet sich der Verfassungsgerichtshof im Kapitel „Wahrnehmungen“ ausführlich der Rechtsstellung übergangener Bewerber im Auswahlverfahren.

Der Gerichtshof verweist auf seine Rechtsprechung, nach der Personen, die sich um die Verleihung der Planstelle eines Schulleiters beworben haben und in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommen werden, eine „Verwaltungsverfahrensgemeinschaft“ bilden; sie haben das Recht, an dem durch den Besetzungsvorschlag konkretisierten Ernennungsverfahren als Parteien teilzunehmen (so die mit VfSlg. 6151/1970 beginnende, ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes; zB VfSlg. 12.868/1991, 14.298/1995, 15.832/2000, 15.926/2000).

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