Die wesentlichen Zielsetzungen, welche die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 verfolgt hat, wurden auch tatsächlich erreicht: Es gibt eine lückenlose gerichtliche Kontrolle der gesamten öffentlichen Verwaltung, der Verwaltungsgerichtshof konnte die Zahl offener Verfahren drastisch senken und das gesamte Verwaltungsverfahren wurde beschleunigt.
Das zeigen die Feststellungen im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs für das Jahr 2014.
Besonders deutlich werden die Auswirkungen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte durch einen Vergleich der Tätigkeitsberichte aus den Jahren 2013 und 2014. Hatte der Verwaltungsgerichthof noch im Jahr 2013 durch die (neue) Zuständigkeit in Asylangelegenheiten mit einer erheblichen Steigerung des Anfalls von Asylsachen von zumindest 4.000 Fällen im Jahr gerechnet und den künftigen jährlichen Anfall an Rechtssachen auf etwa 10.000 Fälle pro Jahr geschätzt, so zeigen die Zahlen des Jahres 2014, dass im ersten Jahr des neuen Systems insgesamt (!) nur rund 3.900 neue Rechtssachen beim Verwaltungsgerichtshof angefallen sind.
Dieser Rückgang der Arbeitsbelastung des Verwaltungsgerichtshofs ist sicherlich dem Funktionieren des neuen Revisionsmodells zuzuschreiben.
Deutliche Verfahrensbeschleunigung
Der Rückgang der Arbeitsbelastung ermöglichte es dem VwGH auch, die durchschnittliche Erledigungsdauer von etwa 16,77 Monate im Jahr 2013 auf 10,6 Monate im Jahr 2014 zu reduzieren. Die kurze Erledigungsdauer führte dazu, dass von den im Jahr 2014 anhängig gewordenen Verfahren zum Jahresende ca. 2.500 Verfahren bereits abgeschlossen waren, sodass weniger als 1.500 Verfahren aus dem neuen System offen blieben.
Außerdem konnte ein Großteil der Altfälle erledigt werden: Aus dem „alten System“ waren beim Verwaltungsgerichtshof zu Jahresbeginn 2014 noch rund 4.600 Verfahren anhängig gewesen, von denen im Jahr 2014 über 3.000 erledigt wurden. Zum Jahresende 2014 waren damit (aus dem alten und neuen System zusammen) etwa 3.000 Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.
Weitere Entwicklung offen
Es ist noch zu früh um beurteilen zu können, ob es sich hier um einen nur vorübergehenden Rückgang der Verfahrenszahlen handelt oder nicht. Insbesondere für Verfahren in Asylangelegenheiten, rechnet der Verwaltungsgerichtshof für das laufende Jahr mit einem Mehranfall von mehr als 30% gegenüber dem Jahr 2014. Dazu kommt, dass auch die Zahl sonstiger Revision steigen könnte, wenn das Revisionsmodell bei den Anwälten besser eingespielt ist. Das zeigten auch die Erfahrungen bei der Einführung des Revisionsmodells beim Oberster Gerichtshof in den 80er Jahren.
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