Judikatur VfGH / Unterschiedliche Anrechnung von Vordienstzeiten rechtswidrig

Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte in den Ländern, die vor ihrer Ernennung keine Landesbedienstete waren, sind in dienstrechtlicher Hinsicht häufig schlechter gestellt als ihre Kolleginnen und Kollegen aus der jeweiligen Landesverwaltung. Dies betrifft insbesondere die Anrechnung von Vordienstzeiten.

In einem Verfahren, welches den Anspruch eines Richters des Verwaltungsgerichtes Wien auf Gewährung eines Dienstjubiläums betraf, hat der Verfassungsgerichtshof nun ausgesprochen, dass es  unzulässig ist, bei der Anrechnung von Vordienstzeiten danach zu differenzieren, ob diese beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde oder bei einem Gemeindeverband zurückgelegt worden sind (VfGH 01.03.2018, V 109/2017).

Beschluss des Wiener Stadtsenates ist gesetzwidrig

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Bundesverwaltungsgericht: Leihkräfte für Asyl-Verfahren angeheuert

© APA/dpa/Uli Deck

Skurrile Blüten treibt das Vorhaben der Bundesregierung, einerseits die Beschleunigung von Asylverfahren zu fordern, gleichzeitig aber beim zuständigen Bundeverwaltungsgericht (BVwG)  Personal einzusparen.

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ werden beim BVwG  40 Planstellen für nichtrichterliches Personal gestrichen. Diese sollen durch Leiharbeitskräfte ersetzt werden. Der Vorteil für das Justizressort: Sie belasten nicht das Personalbudget, sondern gelten als Sachaufwand. Dass damit dem Gericht erfahrene Mitarbeiten mit viel Sachkenntnis verloren gehen, spielt bei diesem Vorhaben offenkundig keine Rolle.

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Neues richterliches Amtskleid: „Fair trial meets fair clothing“

Da die derzeitige richterliche Amtskleidung bei hohen Temperaturen eine gesundheitsgefährdende Hitzebelastung des Körpers sowie eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit erzeugen kann, hatte bereits die Vorgängerregierung beschlossen, luftigere Talare anzukaufen.

Die neue Bundesregierung will die Neuanschaffung nun gleich für eine neue Initiative nützen: Unter dem Motto „Fair trial meets fair clothing“ soll das neue Amtskleid nicht nur höheren Tragekomfort aufweisen,  sondern auch unter fairen Arbeitsbedingungen und ökologisch nachhaltig erzeugt werden. „Fairness und Nachhaltigkeit sind Werte, die sehr gut zu dem Bild passen, welches die Öffentlichkeit von der Justiz hat. Und wir zeigen, dass ‚Corporate Social Responsibility‘ für uns kein leeres Schlagwort ist“, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Gleichzeitig bietet diese Initiative auch der aufstrebenden Fair-Fashion-Szene in Österreich die Möglichkeit zu zeigen, dass Ökotextilien heute mehr sind als kartoffelsackähnliche Erzeugnisse.

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Einsparungen (3): Auch Bundesverwaltungsgericht betroffen

Letzte Woche hatte Justizminister Josef Moser noch mitgeteilt, dass es trotz des angekündigten Personalabbaus im Öffentlichen Dienst zu keinen Einsparungen bei Richtern und Staatsanwälten kommen werde.  

Nun stellt sich heraus, dass nicht nur bei den ordentlichen Gerichten, sondern auch am Bundesverwaltungsgericht Stellen gestrichen werden sollen. Insgesamt sollen 120 Stellen nicht nachbesetzt werden. Mit einer Protestaktion wollen sich Mitarbeiter gegen diese Sparpläne wehren.

Unterschriftenaktion geplant

Aufgrund geplanter Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht mehr garantieren, sagte Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung. Sie berichtet von „äußerst regem Zulauf“ zu einer Unterschriftenaktion.

Die Standesvertreter hoffen, mit dieser – ersten – Protestmaßnahme die Regierung zum Einlenken zu bewegen. Gibt es trotz der zu erwartenden breiten Ablehnung keine Gesprächsbereitschaft über das Justizbudget, „werden wir uns weitere Maßnahmen überlegen“, so Matejka. Denn mit den geplanten Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht im vorgesehenen Umfang aufrechterhalten: Längere Verfahren wären die Folge – und an eine zügige Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes sei nicht zu denken.

Matejka: Aufstockung dringend nötig

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M A I F O R U M 2018: „Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“ (Sophie Scholl)

Richterliche Integrität auf dem Prüfstand

Freitag, 08. Juni  2018,

Salzburg, Neue Residenz

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt.

Zum Tagungsthema:

Die mediale Berichterstattung über die „politnahe“ Bestellung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern und die persönlichen Angriffe auf den Richtersenat, der über die dritte Landepiste des Flughafens Wien entschieden hatte, mündeten letztlich in der Frage: „Sind die Richter redlich?“ (Wochenzeitschrift „Falter“ Nr. 13/2017). Damit ist die Diskussion über die Integrität von Richterinnen und Richtern, die unter verschiedenen Vorzeichen in einer Reihe europäischer Staaten schon länger stattfindet, nun auch in Österreich angekommen.

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Judikatur VfGH / Deckelung und Wartefrist bei niederösterreichischer Mindestsicherung sind verfassungswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hatte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Deckelung der Mindestsicherung und der Einführung einer Wartefrist die entsprechenden Bestimmungen des Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes in  160 Verfahren angefochten.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmungen nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben und festgestellt, dass das System der Deckelung der Ansprüche den konkreten Bedarf nicht berücksichtigt und die Einführung einer Wartefrist gleichheitswidrig ist (G 136/2017 ua, vom 12.03.2018).

Gerichtshof verweist auf ständige Rechtsprechung

Zur Frage der Deckelung verweist der Gerichtshof auf seine bisherige Rechtsprechung: „Auch wenn die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Größe der Haushaltsgemeinschaft abnehmen mögen, so ist doch immer noch je weiterer Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich.“ Es gebe also keinen sachlichen Grund, richtsatzmäßige Geldleistungen für eine Haushaltsgemeinschaft ab einer bestimmten Anzahl von Haushaltsangehörigen abrupt zu kürzen.

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Vortrag : „Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Verwaltungsgerichtsbarkeit“

VwGH-Präsident Rudolf Thienel (Presse)

Vortragender:

Univ.-Prof. Dr. Rudolf THIENEL

Präsident des Verwaltungsgerichtshofes

Mittwoch, 11.04.2018, 18.00 Uhr s.t.

Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal (Zugang: Wien 1., Lichtenfelsgasse 2, Feststiege I, 1. Stock)

Das Thema

Der Vortrag wird sich mit ausgewählten Fragen des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes befassen. Beleuchtet werden insbesondere die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur reformatorischen Entscheidung bzw. die Voraussetzungen, unter denen ein Verwaltungsgericht den angefochtenen Bescheid kassieren und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen darf.

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Judikatur VwGH / Planende Ziviltechniker dürfen auch vor dem Verwaltungsgericht berufsmäßig vertreten

Im diesbezüglichen Revisionsverfahren war fraglich, wie der Behördenbegriff auszulegen ist und ob die Verwaltungsgerichte als „Behörden“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG) anzusehen sind, vor denen Ziviltechniker berufsmäßig vertreten dürfen. Dies hat der VwGH in der Entscheidung vom 23.01.2018 zu Ra 2017/05/0090 bejaht.

§ 4 ZTG wurde weder im Zuge der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, noch danach geändert. Die Gesetzesmaterialien enthalten diesbezüglich keine Anhaltspunkte, ebenso nicht diejenigen zur gleichlautenden Vorgängerbestimmung des § 5 Abs. 1 lit. g ZTG 1957.

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Österreich verteidigt Auswahlverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte vor dem Europarat

In seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) kritisch mit der aktuellen Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Österreich auseinandergesetzt.

Unter anderem wurde gerügt, dass die Auswahl der Gerichtspräsidenten der neuen Verwaltungsgerichte ohne Mitwirkung der Richter erfolgt und nicht – entsprechend den europäischen Standards  – nach denselben Grundsätzen wie die Auswahl der Richter. Diese Kritik wurde seitens des Europarates (CCJE)aufgegriffen und Österreich Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen.

Justizminister nimmt Stellung

Im „Situation-Report 2017“ über die Situation der Justiz in Europa wird ein Schreiben des österreichischen Bundesministers für  Verfassung, Reformen,  Deregulierung und Justiz veröffentlicht (Seite 72 des Berichts), in dem dieser darauf hinweist, dass dieser Vorwurf nicht die österreichische Rechtslage widerspiegle („This  does  not  reflect  the  current  legal situation in Austria“).

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Einsparungen (2): Richter wollen sich „massiv wehren“

Proteste angekündigt

Die Richtervereinigung stellt sich erneut gegen Sparpläne der Bundesregierung. Laut ersten Informationen zum Justizbudget sei die Personalsituation zumindest für 2019 nach wie vor ungeklärt, kritisierte Präsidentin Sabine Matejka im Gespräch mit der APA. Sie sandte am Dienstag ein Terminansuchen an Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Protestmaßnahmen der Richter seien nicht ausgeschlossen. Wenn die Einsparungen wie befürchtet kämen, „werden wir uns sicher massiv wehren“. Wie genau, ließ Matejka noch offen.

Gerichtspraxis soll wieder verkürzt werden

Nicht nur könnte nur jede zweite oder dritte Stelle nachbesetzt werden, warnte sie, auch die Gerichtspraxis soll wieder von sieben auf fünf Monate zusammengekürzt werden, habe man erfahren. Erst 2016 war diese von fünf auf sieben Monate erhöht worden, nachdem die Ausbildung der Juristen im Zuge des Sparpakets 2011 stark eingeschränkt worden war.

Für Matejka wäre eine Verkürzung „unsinnig“; im Sinne der Ausbildung, aber auch, weil die Praktikanten aufgrund der angespannten Personalsituation fast schon als Systemerhalter fungierten. Deutliche Kürzungen seien auch im Bereich der Fortbildung und bei der IT (Stichwort: digitaler Akt) avisiert worden.

Massive Probleme bei nichtrichterlichem Personal

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