Judikatur VwGH / Planende Ziviltechniker dürfen auch vor dem Verwaltungsgericht berufsmäßig vertreten

Im diesbezüglichen Revisionsverfahren war fraglich, wie der Behördenbegriff auszulegen ist und ob die Verwaltungsgerichte als „Behörden“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG) anzusehen sind, vor denen Ziviltechniker berufsmäßig vertreten dürfen. Dies hat der VwGH in der Entscheidung vom 23.01.2018 zu Ra 2017/05/0090 bejaht.

§ 4 ZTG wurde weder im Zuge der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, noch danach geändert. Die Gesetzesmaterialien enthalten diesbezüglich keine Anhaltspunkte, ebenso nicht diejenigen zur gleichlautenden Vorgängerbestimmung des § 5 Abs. 1 lit. g ZTG 1957.

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Österreich verteidigt Auswahlverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte vor dem Europarat

In seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) kritisch mit der aktuellen Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Österreich auseinandergesetzt.

Unter anderem wurde gerügt, dass die Auswahl der Gerichtspräsidenten der neuen Verwaltungsgerichte ohne Mitwirkung der Richter erfolgt und nicht – entsprechend den europäischen Standards  – nach denselben Grundsätzen wie die Auswahl der Richter. Diese Kritik wurde seitens des Europarates (CCJE)aufgegriffen und Österreich Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen.

Justizminister nimmt Stellung

Im „Situation-Report 2017“ über die Situation der Justiz in Europa wird ein Schreiben des österreichischen Bundesministers für  Verfassung, Reformen,  Deregulierung und Justiz veröffentlicht (Seite 72 des Berichts), in dem dieser darauf hinweist, dass dieser Vorwurf nicht die österreichische Rechtslage widerspiegle („This  does  not  reflect  the  current  legal situation in Austria“).

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Einsparungen (2): Richter wollen sich „massiv wehren“

Proteste angekündigt

Die Richtervereinigung stellt sich erneut gegen Sparpläne der Bundesregierung. Laut ersten Informationen zum Justizbudget sei die Personalsituation zumindest für 2019 nach wie vor ungeklärt, kritisierte Präsidentin Sabine Matejka im Gespräch mit der APA. Sie sandte am Dienstag ein Terminansuchen an Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Protestmaßnahmen der Richter seien nicht ausgeschlossen. Wenn die Einsparungen wie befürchtet kämen, „werden wir uns sicher massiv wehren“. Wie genau, ließ Matejka noch offen.

Gerichtspraxis soll wieder verkürzt werden

Nicht nur könnte nur jede zweite oder dritte Stelle nachbesetzt werden, warnte sie, auch die Gerichtspraxis soll wieder von sieben auf fünf Monate zusammengekürzt werden, habe man erfahren. Erst 2016 war diese von fünf auf sieben Monate erhöht worden, nachdem die Ausbildung der Juristen im Zuge des Sparpakets 2011 stark eingeschränkt worden war.

Für Matejka wäre eine Verkürzung „unsinnig“; im Sinne der Ausbildung, aber auch, weil die Praktikanten aufgrund der angespannten Personalsituation fast schon als Systemerhalter fungierten. Deutliche Kürzungen seien auch im Bereich der Fortbildung und bei der IT (Stichwort: digitaler Akt) avisiert worden.

Massive Probleme bei nichtrichterlichem Personal

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Richterernennung (1): Nationalrats-Abgeordnete kann keine Richterin werden

Erstgereihte Bewerberin kommt beim Bundesfinanzgericht wegen Unvereinbarkeit nicht zum Zug

Bereits im Dezember 2016 waren beim Bundesfinanzgericht die offenen Stellen für 14 Richterinnen und Richter ausgeschrieben worden. Die Auswahlverfahren wurden schon im Frühjahr 2017 beendet (siehe dazu den Bericht der Tiroler Tageszeitung).

Das Finanzministerium hat die Reihungsvorschläge des Personalsenates allerdings erst jetzt dem Ministerrat vorgelegt. Letzte Woche hat die Regierung dem Bundespräsidenten 14 Kandidaten (acht Frauen und sechs Männer) für die offenen Richterposten zur Ernennung vorgeschlagen. Zum Zug kamen durchwegs die erstgereihten Bewerberinnen und Bewerber – mit Ausnahme der Außenstelle Innsbruck.

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„Dieselgate“: Deutsche Behörden entziehen Zulassungen

Im VW Abgasskandal erhalten zahlreiche Geschädigte zwischenzeitlich unliebsame Post durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) und durch die örtlichen Zulassungsstellen.

Das KBA droht den Geschädigten, die das Update bisher nicht haben aufspielen lassen damit, die Daten an die örtliche Zulassungsstelle weiterzugeben, damit diese die Zulassung für das Fahrzeug entziehen und die Fahrzeuge stilllegen kann. Üblicherweise gibt das KBA die Daten an die örtliche Zulassungsstelle 18 Monate, nachdem die neue Software zur Verfügung stand, weiter. Zwischenzeitlich haben örtliche Zulassungsstellen angedroht, Fahrzeuge stillzulegen bzw. haben die Stilllegung bereits angeordnet. Dies betrifft derzeit hauptsächlich den VW Amarok, den Seat Exeo, den VW Golf und den Audi A4. Jedoch kommen täglich neue Fahrzeugtypen hinzu.

Bevor eine Stilllegungsverfügung erfolgt, werden die Geschädigten jedoch angehört. Im Rahmen dieser Verfahren haben Betroffenen gegen die sogenannten Stilllegungsverfügungen Eilanträge bei verschiedenen Verwaltungsgerichten gestellt. Entscheidungen werden demnächst erwartet.

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Verwaltungsgericht kippt Bestrafung von Zeitungsverkäufern

Die Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Bludenz hatten Verkäufer von Straßenzeitungen abgestraft, weil sie keine Bewilligung für den Verkauf vorweisen konnten. Nur: Solche Bewilligungen braucht es nicht, urteilte jetzt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.

Februar 2017: Ein Mann verkauft in der Bregenzer Fußgängerzone die Straßenzeitung „Marie“. Zwei Polizisten kontrollieren ihn und zeigen ihn an. Begründung für das vermeintliche Verwaltungsdelikt: Er habe eine öffentliche Straße ohne Bewilligung bestimmungswidrig benutzt. Die Strafe: 50 Euro oder acht Stunden Ersatzhaft.

Gericht: Kein „Sondergebrauch“

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Bayern: Verwaltungsgericht fordert vollzugsfähiges Konzept gegen Luftverschmutzung

München ist eine der deutschen Städte, die am stärksten von hohen Stickoxidbelastungen geplagt sind.

Wirksame Maßnahmen gegen das Problem hat der Freistaat bisher nicht ausgearbeitet, obwohl der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Staatsregierung 2014 dazu verpflichtet hatte, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden kann.

Missachtung von Gerichtsurteilen ist „Unding“

Der aktuelle Luftreinhalteplan enthalte kein tragfähiges Konzept für Fahrverbote, mit „allgemeinem Blabla“ und „so einer halben Larifari-Seite“ im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, erklärte die vorsitzende Richterin in einem Prozess Anfang dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht München. Dass eine öffentliche Körperschaft Gerichtsurteile missachte, wertete sie als „Unding“.  Ein Konzept für Fahrverbote und 4.000 Euro Zwangsgeld lautet daher der Urteilsspruch.

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Luftige Talare für Richter

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Vor Gericht auch – und doch herrschen in all den österreichischen Justizgebäuden große Unterschiede. Temperaturunterschiede zumindest.

Wovon Journalisten, Angeklagte und Kiebitze seit Jahren ein Lied singen können, bestätigen nun auch Richter und Staatsanwälte: am Klagenfurter Landesgericht schwitzt man im bundesweiten Vergleich am meisten.

Jeder Dritte Richter bzw. Staatsanwalt in Klagenfurt hat jetzt das Angebot des Justizministeriums angenommen und einen luftigeren Talar bestellt.

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„Dieselgate“: Deutsche Verwaltungsgerichte lehnen Aufhebung der Zulassung ab

Bild: DUH / Maximilian Urschl

Die Verkehrsämter müssen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeuge nicht stilllegen.

Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten von Volkswagen werden in Deutschland (vorerst?) nicht aus dem Verkehr gezogen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf  wies eine vielbeachtete Klage der Deutschen Umwelthilfe ab. „Ob ein einzelnes Auto zugelassen wird, entscheidet einzig die Zulassungsstelle (…), nicht aber das Gericht“, begründete der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann das Urteil.

Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass Fahrzeugen mit einer Betrugssoftware die Zulassung entzogen wird. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge mit dem VW-Motor des Typs EA189 EU5 erloschen, argumentiert die DUH. Nach ihrer Darstellung stoßen die Fahrzeuge auch nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Software-Update zu hohe Schadstoffe aus.

Fahrverbote nach wie vor möglich 

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Ist Österreichs Föderalismus reformierbar?

Auch die neue Regierung verspricht eine Bundesstaatsreform. Doch zwischen der Absicht und dem Tun liegen die Hürden des föderativen Anspruchs und der herrschenden Realverfassung. Ein Abriss von Ferdinand Karlhofer.

„Echte“ Föderationen mit gleichem Rechtsstatus für alle Landesteile gibt es in Europa nur vier: die Schweiz, Österreich, Deutschland und Belgien. Im Fall Österreich gibt es verschiedentlich allerdings Zweifel, ob das Land tatsächlich als Föderation einzustufen ist. In der Tat, beim Durchblättern der Verfassung springt ins Auge, dass die Kompetenzfelder des Bundes detailreich aufgelistet sind, während die Rechte der Bundesländer auf nicht näher definierte Residualkompetenzen beschränkt sind. Und eklatant bescheiden ist der Kompetenzrahmen des Bundesrats. Als Parlament der Bundesländer ist ihm eigentlich die Aufgabe zugedacht, Kontroll­instanz und Gegengewicht zum Nationalrat zu sein. Wenn der Einfluss sich aber darin erschöpft, da und dort ein aufschiebendes Veto einzulegen, das dann von der ersten Kammer ohne lange Prozedur mittels Beharrungsbeschluss zurückgewiesen wird, kann von Kontrolle nicht wirklich die Rede sein.

Verfassung und Verfassungswirklichkeit

So weit die Nominalverfassung mit all ihren mittlerweile hundert Jahre zurückreichenden Baufehlern. Wie aber sieht die Realverfassung aus? Eine Schlüsselfunktion kommt dabei der Institution Landeshauptmann (LH) zu. Dem Landeshauptmann, und nur ihm, untersteht die gesamte Landesverwaltung. Nur der Landeshauptmann mit seiner Verwaltung ist Vollzugsorgan für die so genannte mittelbare Bundesverwaltung, die dem Verfassungstext zufolge der Bundespolitik zuarbeiten soll, in der Praxis aber zentralstaatliche Zielvorstellungen nicht selten konterkariert, statt sie zu stützen. Nicht außer Betracht gelassen werden kann in diesem Zusammenhang die Landeshauptleutekonferenz.

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