
Illegale österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger stehen im Visier. Doch jetzt hat ein junger Tiroler den Entzug seiner Staatsbürgerschaft erfolgreich bekämpft.
Nicht erst seit dem Auftauchen von türkischen Wählerlisten in Österreich für das umstrittene Verfassungsreferendum im April des Vorjahres gibt es eine intensive Diskussion über illegale österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften. In Tirol wird schon seit Jahren ein Auge darauf geworfen, schließlich stellten die Behörden schon immer wieder Ungereimheiten im Abgleich mit dem Personenstandsregister des türkischen Innenministeriums fest. Deshalb gab es bereits Dutzende Aberkennungen. Eine solche erfolgt automatisch, wenn eine ausländische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur österreichischen angenommen wird, ohne dass dazu die Zustimmung Österreichs vorliegt.
Seit den 90er Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Qualität gerichtlicher Entscheidungen nicht adäquat bewertet werden kann, wenn allein die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen überprüft wird. Somit steht nicht nur die Gerichtsorganisation in ihrer Gesamtheit auf dem Prüfstand, sondern auch die Gesetzgebung, können doch wenig zufriedenstellende Formulierungen oder ein ungenauer Inhalt der Gesetze oder ein mangelhafter verfahrensrechtlicher Rahmen die Qualität der Gerichtsentscheidungen beeinträchtigen.
Der VwGH hatte in einem Revisionsfall die Frage zu beurteilen, ob die Bestellung eines Beauftragten nach § 9 Abs. 2 erster Satz VStG zusätzlich vom Einlangen einer Meldung bei der in der Spezialvorschrift genannten Stelle abhängt, im Konkreten der zentralen Koordinationsstelle gem. § 7j Abs. 1 AVRAG.
Aus Anlass der kritischen Berichterstattung über das laufende Bestellungsverfahren in den Tageszeitungen „

Für das LVwG Burgenland wird eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident gesucht. Im Landesamtsblatt wurde die Stelle ausgeschrieben, berichtet der „Kurier“. Bis 6. August läuft die Bewerbungsfrist. Der bisherige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer, der auch schon viele Jahre Vorsitzender des UVS Burgenland war, geht kommendes Jahr in Pension.
Die Aufhebung die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig (