
Die Ernennung der neue Richter*innen durch die Wiener Landesregierung erfolgte mit Wirksamkeit 1. Juli 2022.
Die Landesregierung reagierte damit auf die Appelle der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes Wien in den jährlichen Tätigkeitsberichten. Dort war wiederholt eine rasche Nachbesetzung bzw. eine Aufstockung der richterlichen Planposten gefordert worden, um die Leistungsfähigkeit des Gerichtes im Hinblick auf Pensionierungen und die hohe Arbeitsbelastung zu gewährleisten.
Die Besetzungsverfahren wurden äußerst zügig durchgeführt. Vom Ende der Bewerbungsfrist am 31. Dezember 2021 bis zum Beschluss der Landesregierung am 17. Mai 2022 dauerte das gesamte Auswahlverfahren – eingeschlossen das „Vorauswahlverfahren“ des Amtes der Wiener Landesregierung gem. § 3 Abs. 4 VGWG – nicht einmal 5 Monate.



Die CoV-Vorschriften haben 2021 in ganz Salzburg eine Flut an Strafen und Beschwerden ausgelöst. Darunter sind zum Beispiel Maskenverweigerer oder Betriebe, die mehr Entschädigungen verlangen. Allein im vergangenen Jahr sind beim Salzburger Landesverwaltungsgericht 1.300 Verfahren durch Covid-19-Konflikte angefallen.
In seiner Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf für ein Impfpflichtgesetz bezweifelt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR), dass eine zeitnahe Durchsetzung der Impflicht ohne massive Aufstockung der RichterInnenplanposten an den Landesverwaltungsgerichten möglich ist.
Die Entscheidungen eines Personalsenats eines Verwaltungsgerichts (hier: BFG) können mit Revision beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden, auch wenn dies im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz nicht ausdrücklich normiert ist (VwGH 28.10.2021, Ro 2021/09/0007, Ro 2021/09/0030).
Mit einem eindringlichen Appell fordert die Personalvertretung des Gerichtes von der Wiener Landesregierung dringende Maßnahmen, da das Verwaltungsgericht Wien nicht nur an seinen Kapazitätsgrenzen angelangt ist, sondern diese bereits überschritten sind.
Die EU-Kommission greift im Rechtsstaatsbericht zu Österreich eine Reihe von Kritikpunkten auf, auf die der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hingewiesen hatte.