
Nach Berichten des ungarischen Helsinki-Komitees hat der amtierende Präsident des Fővárosi Törvényszék (Regionalgericht der Hauptstadt Budapest) ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter eingeleitet, welcher sich mit einem Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH gewendet hatte. Er habe damit die „Würde der Justiz“ verletzt.
Der Strafrichter am zentralen Bezirksgericht von Pest (PKKB) und Mitglied des nationalen Justizrats, Csaba Vasvári, hatte dem EuGH am 11. Juli 2019 u.a. zwei Fragenkomplexe zur Unabhängigkeit der ungarischen Justiz vorlegt: Eine Frage betraf die Ernennung von Gerichtspräsidenten, welche über weitreichende Befugnisse gegenüber den Richtern an ihren Gerichten verfügen, die zweite Frage betraf die Richtergehälter, deren Höhe die richterliche Unabhängigkeit gewährleisten soll. Der Richter wollte wissen, ob diese Regelungen im Einklang mit Art. 19 Abs. 1 EUV stehen.
Abschreckende Wirkung von Disziplinarverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens macht geltend, Richter Vasvári habe, indem er irrelevante und unbegründete Fragen stellte, gegen das Gesetz über den Status und die Vergütung von Richtern verstoßen, wonach Richter verpflichtet sind, sich mit Würde zu verhalten und nichts zu tun, was die „Würde der Justiz“ beeinträchtigen kann.
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