LVwG Steiermark: COVID-19 Sperre von Autowaschanlagen war rechtswidrig 

Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 hatte im April die Polizeibehörde in Graz Selbstbedienungs-Autowaschanlagen gesperrt. Grundlage dafür war die mittlerweile außer Kraft getretene „Betretungsverordnung“ des Gesundheitsministers. Das betroffene Unternehmen erhob dagegen mehrere Maßnahmenbeschwerden an das Landesverwaltungsgericht Steiermark. Gestern gab das Gericht diesen Beschwerden Folge und erklärte die Sperre der Waschanlagen für rechtswidrig. 

Das Verwaltungsgericht stellte insbesondere fest, Selbstbedienungs-Autowaschanlagen seien nie unter die „Betretungsverordnung“ gefallen und hätten ungehindert benützt werden dürfen. Als Reinigungsdienstleistung habe für diese Betriebsanlagen und ihre Benützer außerdem die einschlägige Ausnahmebestimmung der Verordnung gegolten. Überdies sei  – so das LVwG – das Corona-Ansteckungsrisiko gerade in den Selbstbedienungs-Autowaschanlagen äußerst gering.

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