
Nach der Entscheidung des BVwG vom 15.07.2024, W109 2291230-1/3E, ist die Wiener Landesregierung zuständig, auf Antrag des Verwaltungsgerichtes Wien festzustellen, ob ein Bauvorhaben UVP-pflichtig ist.

Nach der Entscheidung des BVwG vom 15.07.2024, W109 2291230-1/3E, ist die Wiener Landesregierung zuständig, auf Antrag des Verwaltungsgerichtes Wien festzustellen, ob ein Bauvorhaben UVP-pflichtig ist.
In diesem Kommentar im Standard wird erneut auf schärfste kritisiert, dass Postenbesetzungen von der Regierung „ausgeschnapst“ würden. So wurde daran erinnert, dass die Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts über ein Jahr nicht nachbesetzt worden sei und auch nun die offenen Posten für Verwaltungsrichter offenbar als politische Verhandlungsmasse missbraucht werde. Die Richterstellen würden aus politischem Kalkül monatelang unbesetzt lassen und mit Personalentscheidungen für andere staatliche Stellen verknüpft. Diese Verknüpfungen gerade bei Verwaltungsgerichten vorzunehmen, deren ureigene Aufgabe es sei, gerade Behörden, Landesregierungen und Ministerinnen zu kontrollieren, sei untragbar.

Die Besetzung von 11 ausstehenden Richter:innenposten stehe seit April an und werde – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht von der Bundesregierung beschlossen. Damit werde die Funktionsweise des Gerichts beeinflusst, indem Verfahren länger dauern, kritisiert Markus Thoma im Namen des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen erneut in einem Interview auf PULS 24. Dies könne beispielsweise Asylverfahren, aber auch UVP-Verfahren betreffen.

Im heutigen Ö1 Morgenjournal wird berichtet, dass elf RichterInnenposten beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) auf ihre Nachbesetzung warten. Markus Thoma, Sprecher für den Dachverband der VerwaltungsrichterInnen, kritisiert dies und führt aus, dass aus Gründen, die überhaupt nichts mit dem Gericht zu tun haben, die Auswahl- und Ernennungsentscheidungen schlichtweg nicht vorgenommen werden. Es könne nicht sein, dass das Funktionieren der Gerichte letztlich von einer Untätigkeit der Exekutive beeinflusst werde. Er verweist auch auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024, in welchem die EU-Kommission die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Justiz und die erheblichen Verzögerungen bei den Ernennungen durch die Regierung neuerlich kritisiert hat.

In dem heute von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 wird erneut die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in Österreichs Justiz kritisiert und moniert, dass es „keine Fortschritte bei der Beteiligung der Justiz an der Ernennung von Gerichtspräsidenten der Verwaltungsgerichte“ gegeben habe. Die lange Verzögerung vor der Ernennung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts weise auf die anhaltende Bedenken hin. Bestimmte Herausforderungen bestehen in Bezug auf den Zugang zur Justiz im Zusammenhang mit hohen Gerichtsgebühren und in Bezug auf den Zugang zu Rechtsberatung in Verwaltungssachen, wobei einige Schritte unternommen werden, um letztere zu beheben.
Der Bericht der Untersuchungskommission zur Aufklärung des Verdachts der politischen Einflussnahme auf die österreichische Justiz stellt der Justiz grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus. Im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zu beachten, dass diese nicht Gegenstand der Untersuchung war. Der Bericht bringt aber klar hervor, dass eine enge Verquickung von Justiz und Politik dem Ansehen des …

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Entscheidung E3792/2023 vom 26.06.2024 die Einstufung aller vier Teilnehmer der Klebeaktion als „Veranstalter“, die für nicht angemeldete Versammlungen bestraft wurden, als unzulässig angesehen. Das Landesverwaltungsgericht, dessen Entscheidung aufgehoben wurde, hat, indem es aus der Nichtfeststellbarkeit eines Veranstalters im Zweifel allen Teilnehmern eine gemeinsame Verantwortung für die Veranstaltereigenschaft zukommen lies, den Gleichheitssatz verletzt.

Der Tätigkeitsbericht des LVwG Steiermark für das Jahr 2023 hebt die Weiterentwicklung des elektronischen Aktes hervor und, dass das digitale Beschwerdeverfahren bereits voll im Einsatz ist; für den Import von Plänen in den elektronischen Akt wurde sogar ein Großformatscanner angekauft. Im Rahmen des Wettbewerbes Top of Styria – „Managen statt Verwalten – ermöglichen statt verhindern“ wurde der Award 2023 der WKO Steiermark an das LVwG Steiermark für das hausinterne Fachinformationssystem (ELAK) verliehen. Zur räumlichen Aufteilung wird betont, dass es langfristig unumgänglich ist, das LVwG an einem Standort zu konzentrieren.

Das LVwG Salzburg berichtet über seine Tätigkeit nur alle zwei Jahre und hat dies nun für die Jahre 2022 und 2023 gemacht.
Neben der Präsidentin und dem Vizepräsidenten waren 13 Richterinnen und 13 Richter bzw. 12 Richter im Jahr 2023 beschäftigt, insgesamt waren 28,5 Vollzeitäquivalenten im Dienstpostenplan vorgesehen.
Der Stand der offenen Verfahren konnte zum Ende der Berichtsperiode auf 641 drastisch gesenkt werden. Insgesamt waren 2.440 Akten im Jahr 2022 eingegangen und konnten 2.809 Angelegenheiten erledigt werden, darunter 1074 Abweisungen. Es gab 220 Revisionen an den VwGH und 91 Beschwerden an den VfGH, dh in nur 8 % der Fälle wurde der Weg zu den Höchstgerichten eingeschlagen. In 28 Fällen hat der VwGH der Revision zumindest teilweise stattgegeben; in 7 Fällen wurde der Beschwerde am VfGH Folge gegeben.

Bei der personellen Situation hat es beim LVwG Tirol Änderungen an der Spitze gegeben. Nach der Pensionierung des bisherigen Präsidenten Christoph Purtscher wurde Klaus Wallnöfer mit 01.05.2023 zum Präsidenten bestellt. Mit Ende des Berichtsjahres waren 38 Richter:innen (oder 32 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Zwei Richterpositionen wurden letztes Jahr ausgeschrieben. Das Evidenzbüro wurde auf zwei juristische Mitarbeiter aufgestockt, wobei noch eine weitere Mitarbeiterin zur Verfügung stand.