Maiforum 2026 – Save the Date!

Das 31. Maiforum findet am Freitag, den 8. Mai 2026 (9.00 bis 14.00 Uhr), in Wien zum Thema „Unabhängig bis ins Alter: Finanzielle Absicherung als Pfeiler der Justiz“ statt. Die Veranstaltung wird von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter:innen heuer schwerpunktmäßig von den Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichtes organisiert. Das genaue Programm folgt. Die Teilnahme ist für Richter:innen kostenlos, …

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Junge Leute für den Rechtsstaat begeistern – ein Projekt zeigt wie das geht

Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist gut beraten, ihre wertvollen Dienste für den Rechtsstaat einem jungen Publikum näher zu bringen und einen Austausch für ein besseres Miteinander zu pflegen. Der Wettbewerb „Deshalb Rechtsstaat“, ausgerufen von der Richtervereinigung, hat dazu Gelegenheit geboten. Es sollten social media Beiträge zu den Themen Demokratie & Rechtsstaatlichkeit von jungen Leuten gestaltet werden. Ein Richter des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten hat Schüler:innen der Zweisprachigen Bundeshandelsakademie bei diesem Projekt begleitet und auch das Landesverwaltungsgericht Kärnten selbst zum Drehort gemacht.

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Klimakrise – Krisenklima: Thema beim 10. Grundrechtstag

Der 10. Österreichische Grundrechtstag der RIV stand unter dem Motto „Klimakrise – Krisenklima: Wie wandeln wir Demokratie, Gesellschaft und Recht?“ und fand am 25. und 26.09.2025 in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz und der ars electronica im Linzer ars electronica Center als interdisziplinäre Tagung statt. Die Veranstaltung gab einen spannenden Einblick vor welchen …

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30. Maiforum (Teil 3) – Unabhängige Rechtsprechung versus disziplinarrechtliche Verantwortung

In der Podiumsdiskussion wurde das Thema „Unabhängige Rechtsprechung versus disziplinarrechtliche Verantwortung“ näher beleuchtet. Dabei wurden einerseits strukturelle Schwächen dargelegt, als auch einzelne Beispiele die den Anschein einer Einflussnahme darstellen könnten, offengelegt.

Vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, wurde betont, dass man das Mittel des Disziplinarrechts „extrem behutsam“ und zurückhaltend einsetzen müsse. Ein besonderes Fingerspitzengefühl und große Umsicht sei bei der Anwendung des Disziplinarrechtes erforderlich. Dabei sei es jedenfalls nicht Aufgabe des Präsidenten/der Präsidentin, einem Richter/einer Richterin die eigene Meinung aufzuerlegen. In der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit gebe es bei 1.700 Richter:innen ca. im Schnitt pro Jahr 4 Disziplinarverfahren. Bei diesen Verfahren sei es nie um eine Einflussnahme auf die Rechtsprechung gegangen, sondern um das standesgemäße oder außerdienstliche Verhalten des Richters/der Richterin oder Rückstände.

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30. Maiforum (Teil 2): Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts

Der Vorsitzende des Disziplinarsenates am Bundesverwaltungsgericht, Gregor Ernstbrunner, legte zunächst dar, dass Bestimmungen für die Dienstaufsicht bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Unterschied zur Zivil- und Strafgerichtsbarkeit fehlen. Er umriss einen weiten Bogen an Problemstellungen und Beispielen für strukturelle Schwächen im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und der Unabhängigkeit der Richterinnen. Viele offene Fragestellungen und ein Mangel an gesetzlichen Regelungen führen zu Unsicherheiten, wie z.B. ab wann eine verspätete Krank- bzw. Gesundmeldungen disziplinär sein kann. Die Notwendigkeit ausreichender Ressourcen und der gleichmäßigen Verteilung und Zurverfügungstellung ist auch immer wieder Thema und sei es unzulässig, hier erhebliche Unterschiede zu machen. Er betont in diesem Zusammenhang die (Mit-)Verantwortlichkeiten für die rückstandsfreie Führung einer Gerichtsabteilung bzw. des ganzen Gerichtsbetriebs, die neben der Gerichtsabteilung und der Geschäftsverteilung auch den (jeweiligen) Gesetzgeber im Sinne einer Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen für die Erfüllung der justiziellen Staatsaufgaben innerhalb angemessener Zeit einschließt.

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Das war das 30. Maiforum (Teil 1) – Eröffnung und Rechtsprechung des VwGH

Das 30. Maiforum zum Thema „der/die Verwaltungsrichter:in im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“ brachte spannende Einblicke in strukturelle Schwachstellen und praktische Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Die Edmundsburg in Salzburg hat dieser Veranstaltung einen besonderen Rahmen geboten, die in diesem Jahr von der Vereinigung der Finanzrichter und Finanzrichterinnen organisiert wurde.

In den Grußworten betonte die Präsidentin des Salzburger Landtages Brigitta Pallauf die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit und mahnte davor, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit durch unsachliche Anfeindungen, wie sie derzeit häufig in sozialen Medien passiere, nicht zu zerstören.

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Hätte ein verwaltungsgerichtlicher Vergleich einen Mehrwert?

In der gemeinsam mit der DVVR und der RIV organisierten Veranstaltung der Universität Graz zum Thema „Verwaltungsgerichtlicher Vergleich – Follow-up“ zu der ersten bereits im Herbst 2024 in Graz stattgefundenen Veranstaltung erfolgte eine fundierte Auseinandersetzung, ob es ein solches „Verwaltungshandeln“ braucht und in welchen Materien dies vorteilhaft erscheint und wie dies in das österreichische System implementiert werden könnte.

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Workshop mit Senatspräsident Lehofer (Teil 2)

Aufgrund seiner vielfältigen Tätigkeit nicht nur als Leiter des Evidenzbüros am Verwaltungsgerichtshof, sondern auch als Mediensprecher hat Senatspräsident Lehofer auch wertvolle Tipps im Umgang mit Medien bereitgestellt. Wenn auch die Pressearbeit/Zutritt für Medien und Sicherheit der Justizverwaltung obliegt, so ist der Umgang mit den Medien im Verhandlungssaal im Rahmen der Sitzungspolizei Aufgabe des Richters/der Richterin.

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Workshop mit Senatspräsident Lehofer (Teil 1)

Senatspräsident Lehofer hat in einem Workshop am Landesverwaltungsgericht Kärnten ein Update zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen gegeben. Der besondere Mehrwert des Besuchs dieses Spezialseminars für Verwaltungsrichter:innen war, dass ganz konkrete Problemfelder im Verfahren aufgeworfen und diskutiert werden konnten. Denn wie die tägliche Praxis – auch aus Sicht von erfahrenen Verwaltungsrichter:innen – zeigt, gibt es trotz umfangreicher Judikatur doch immer wieder besondere Herausforderungen im Einzelfall, die eine Umsetzung der Rechtsprechung auf einen konkreten Sachverhalt schwierig erscheinen lassen.

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Veranstaltungstipp: Verwaltungsgerichtlicher Vergleich – Follow-up am 01.04.2025

Als Follow-up der Veranstaltung zum 1. Tag des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im November 2024 in Graz wird das prozessrechtliches Thema des verwaltungsgerichtlichen Vergleichs näher ausgerollt und im Detail auf die richterliche Tätigkeit der Streitschlichtung und der Ausgleichsmittlung Bezug genommen. Im engeren Sinn liegt der Fokus auf dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, dem jedoch eine eingeschränkt diskurs-, vermittlungs- und vergleichsfreundliche Ausrichtung nachgesagt wird. 

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