Hätte ein verwaltungsgerichtlicher Vergleich einen Mehrwert?

In der gemeinsam mit der DVVR und der RIV organisierten Veranstaltung der Universität Graz zum Thema „Verwaltungsgerichtlicher Vergleich – Follow-up“ zu der ersten bereits im Herbst 2024 in Graz stattgefundenen Veranstaltung erfolgte eine fundierte Auseinandersetzung, ob es ein solches „Verwaltungshandeln“ braucht und in welchen Materien dies vorteilhaft erscheint und wie dies in das österreichische System implementiert werden könnte.

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Workshop mit Senatspräsident Lehofer (Teil 2)

Aufgrund seiner vielfältigen Tätigkeit nicht nur als Leiter des Evidenzbüros am Verwaltungsgerichtshof, sondern auch als Mediensprecher hat Senatspräsident Lehofer auch wertvolle Tipps im Umgang mit Medien bereitgestellt. Wenn auch die Pressearbeit/Zutritt für Medien und Sicherheit der Justizverwaltung obliegt, so ist der Umgang mit den Medien im Verhandlungssaal im Rahmen der Sitzungspolizei Aufgabe des Richters/der Richterin.

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Workshop mit Senatspräsident Lehofer (Teil 1)

Senatspräsident Lehofer hat in einem Workshop am Landesverwaltungsgericht Kärnten ein Update zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen gegeben. Der besondere Mehrwert des Besuchs dieses Spezialseminars für Verwaltungsrichter:innen war, dass ganz konkrete Problemfelder im Verfahren aufgeworfen und diskutiert werden konnten. Denn wie die tägliche Praxis – auch aus Sicht von erfahrenen Verwaltungsrichter:innen – zeigt, gibt es trotz umfangreicher Judikatur doch immer wieder besondere Herausforderungen im Einzelfall, die eine Umsetzung der Rechtsprechung auf einen konkreten Sachverhalt schwierig erscheinen lassen.

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Veranstaltungstipp: Verwaltungsgerichtlicher Vergleich – Follow-up am 01.04.2025

Als Follow-up der Veranstaltung zum 1. Tag des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im November 2024 in Graz wird das prozessrechtliches Thema des verwaltungsgerichtlichen Vergleichs näher ausgerollt und im Detail auf die richterliche Tätigkeit der Streitschlichtung und der Ausgleichsmittlung Bezug genommen. Im engeren Sinn liegt der Fokus auf dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, dem jedoch eine eingeschränkt diskurs-, vermittlungs- und vergleichsfreundliche Ausrichtung nachgesagt wird. 

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Demonstration der ungarischen Richter:innen für den Rechtsstaat

Die Ungarische Richtervereinigung (MABIE) organisierte am Samstag eine unpolitische Demonstration zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und forderte freie Meinungsäußerung der Richter:innen und eine „berufswürdige“ Entlohnung. „Keine Freiheit ohne unabhängige Justiz“ wurde von den Teilnehmenden betont. Es haben laut Medienberichten mehrere tausend Menschen am Protest teilgenommen, darunter waren Vertreter der Europäischen und der Internationalen Richtervereinigung sowie Vertreter aus der Richterschaft aus Österreich und zahlreiche Sympathisanten. Diese Demonstration habe zum ersten Mal in der ungarischen Geschichte stattgefunden und sei ein einzigartiges Ereignis im Interesse der Staatsbürger.

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Veranstaltungstipp: Verwaltungsgerichtlicher Vergleich am 27.11.2024 in Graz

Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen  hat gemeinsam mit der Uni Graz eine Initiative angestoßen, die zu einer Fortentwicklung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beitragen soll. Mit dem Tag des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sollen prozessrechtliche Themen auf wissenschaftlicher Basis beleuchtet werden. Dem Anfang der Reihe ist der verwaltungsgerichtliche Vergleich gewidmet. Streitschlichtung und die Herstellung von Rechtsfrieden ist eine zentrale Aufgabe der Gerichtsbarkeit. Durch das Fehlen von entsprechenden Instrumenten im Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte sind einem echten Prozessvergleich jedoch enge Grenzen gesetzt. Einen Beitrag aus wissenschaftlicher Sicht zur Fort- und Weiterentwicklung dieses Instruments soll die Veranstaltung am 27. November 2024 in Graz liefern.

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Transparenz in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit – Status Quo und Ausblick

Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 wurde von Dr. Helmut Katzmayr, Präsident des OLG Linz, die Transparenz in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit beleuchtet. Neben der Darlegung der Besonderheiten des Öffentlichkeitsgrundsatzes und seiner Bedeutung, zeigte er die Rolle der Volksöffentlichkeit aber auch der Medien auf und stellte die Zukunft der Medienarbeit bei Gericht dar.

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Studienreise Portugal: Richteraus- und fortbildung in der Justizakademie (Teil II)

Verwaltungsrichter:in in Portugal wird man nach dem Studium der Rechtswissenschaften entweder durch ein kommissionelles Auswahlverfahren oder nach einer fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung. Das Auswahlverfahren der zukünftigen Richteramtsanwärter:innen wird durch ein speziell zusammengesetztes Board aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft einschließlich Richter:innen durchgeführt. Danach folgt eine spezielle Ausbildung für alle Richteramtsanwärter:innen und wurde zu diesem Zweck und für die Durchführung des Auswahlverfahrens im Jahr 1979 die Justizakademie –  Centro de Estudos Judiciários (CEJ) – gegründet, eine Einrichtung unter der Aufsicht des Justizministeriums mit Rechtspersönlichkeit und Verwaltungsautonomie. Es werden hier alle zukünftigen Richter:innen und Staatsanwält:innen gemeinsam ausgebildet.

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Studienreise Portugal: Moderne und unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit (Teil I)

Nach Sintra, ca. 35 km westlich von Lissabon gelegen, führte uns der erste Tag der Studienreise. Dabei konnten wir sowohl die Kulturlandschaft Sintra als Weltkulturerbe der UNESCO durch den Besuch seiner jahrhundertealten Paläste (Palacio Nacional de Sintra und Palacio Nacional da Pena) als auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit kennenlernen. Die portugiesische Verwaltungsgerichtsbarkeit gliedert sich in drei Instanzen, wobei in erster Ebene 17 Verwaltungsgerichte – davon eines in Sintra – eingerichtet sind. Der besondere Schutz der Landschaft ist des Öfteren Gegenstand von Verfahren am Verwaltungsgericht Sintra, welches sich als besonders modernes Gericht auszeichnet. Nicht nur das Gebäude, sondern auch die Verfahrensführung mit ausschließlich elektronischem Akt zeigen eine sehr fortschrittliche Judikative. Dies schließt die Videoeinvernahme und ein Protokoll in Form einer Audiodatei sowie einen Gerichtsdiener, der wohl hauptsächlich die Technik beherrschen muss, ein. Auch die Übertragung der Akten an höhere Gerichte läuft ohne Probleme.

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