Verwaltungsrichter:in in Portugal wird man nach dem Studium der Rechtswissenschaften entweder durch ein kommissionelles Auswahlverfahren oder nach einer fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung. Das Auswahlverfahren der zukünftigen Richteramtsanwärter:innen wird durch ein speziell zusammengesetztes Board aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft einschließlich Richter:innen durchgeführt. Danach folgt eine spezielle Ausbildung für alle Richteramtsanwärter:innen und wurde zu diesem Zweck und für die Durchführung des Auswahlverfahrens im Jahr 1979 die Justizakademie – Centro de Estudos Judiciários (CEJ) – gegründet, eine Einrichtung unter der Aufsicht des Justizministeriums mit Rechtspersönlichkeit und Verwaltungsautonomie. Es werden hier alle zukünftigen Richter:innen und Staatsanwält:innen gemeinsam ausgebildet.
Als Lehrende kommen Richter:innen in Frage, die zumindest 15 Jahre richterliche Erfahrung vorweisen. Sie werden für drei Jahre als Ausbildungstrainer bestellt und können einmal verlängert werden. Während dieser Zeit sind sie ausschließlich in der Lehre tätig, danach wechseln sie wieder in ihr Richteramt.
Die besondere Ausbildung zum/zur Richter:in dauert drei Jahre, wobei das erste Jahr überwiegend an der Justizakademie erfolgt. Die Richteranwärter:innen absolvieren dabei vertiefte theoretische Schulungen anhand realer Fälle u.a. im Verfahrensrecht, Ethik, Internationale Zusammenarbeit, Europarecht, Verfassungsrecht. Ab dem zweiten Jahr erfolgt dazu eine praktische Ausbildung mit einem/r Ausbildungsrichter:in an einem erstinstanzlichen Gericht und im dritten Jahr darf man unter der Anleitung eines/r Ausbildungsrichters:in selbständig als Richter:in tätig sein.
Auch in Portugal ist es zunehmend schwierig, geeignete Personen für das Richteramt zu gewinnen; die Ursachen sind vielschichtig, von der geringen Bezahlung während der Ausbildung (€ 1.300) über den neuen Lifestyle der jungen Generation bis hin zur negativen Presse zum Richteramt, insbesondere auch in clamorosen Fällen, werden viele Faktoren namhaft gemacht.
Hat man die Ausbildung hinter sich gebracht, beginnt man als Richter:in in der ersten Instanz. Der Wechsel zu einem höheren Gericht ist nach einem Auswahlverfahren möglich, wobei eine Berufserfahrung von zumindest fünf Jahren am erstinstanzlichen Gericht erforderlich ist. Zum Höchstgericht kommt man nur mit zumindest fünf Jahren Berufserfahrung in der zweiten Instanz oder man hat über 20 Jahre Erfahrung im Bereich des öffentlichen Rechts z.B. als Anwalt oder Professor.
Abgerundet wurden die Besuche an den verschiedenen Gerichten und bei der Justizakademie durch gemeinsame Mittag- und Abendessen mit portugiesischen Kolleg:innen, bei denen man den Erfahrungsaustausch vertiefen konnte. Spürbar war, dass die Unabhängigkeit in Portugal sehr bewusst gelebt wird und die Werte der Demokratie hochgehalten werden.